Jacob Salama Steuerrechtsanwalt Spanien
Jacob SalamaInternationales Steuerrecht · Spanien
Beckham-Gesetz · Investoren

Beckham-Gesetz für Investoren: Geschäftsführer, Gesellschafter und Unternehmensinhaber

📅 Mai 2026 ✍️ Jacob Salama 🕐 11 Min. Lektüre

Das Beckham-Gesetz wird oft als Steuervorteil für Arbeitnehmer beschrieben — doch der Anwendungsbereich des Artikel 93 LIRPF geht deutlich weiter. Auch Investoren, Geschäftsführer, Startup-Gründer und Unternehmenseigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen das Regime nutzen. Entscheidend ist dabei die Frage der Beteiligungskontrolle und der Unternehmensstruktur. Dieser Artikel erklärt, wer als Investor oder Unternehmer tatsächlich qualifiziert — und wer nicht.

Die Investorenroute: Art. 93.1b LIRPF

Artikel 93 Absatz 1b LIRPF ermöglicht die Nutzung des Sonderregimes für Personen, die in Spanien als administradores (Direktoren, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) von spanischen Gesellschaften tätig sind. Diese Route ist von der Arbeitnehmerroute zu unterscheiden: Der Qualifikationsgrund ist nicht ein Arbeitsvertrag, sondern die Übernahme einer formalen Organstellung in einer spanischen Gesellschaft.

Die zentrale Anforderung: Die Tätigkeit als Direktor/Geschäftsführer muss aktiv sein. Eine bloß nominelle Stellung reicht nicht aus. Der Antragsteller muss nachweisbar eine leitende Funktion ausüben und dafür Vergütung beziehen.

Wer qualifiziert als Direktor oder Geschäftsführer?

Als qualifizierend gelten im Grundsatz:

Wichtig: Seit dem Startup-Gesetz 2023 gibt es für qualifizierte Startups eine eigene Route, die günstigere Bedingungen bezüglich der Beteiligungsgrenze bieten kann. Gründer von Startups im Sinne der Ley 28/2022 sollten prüfen, ob die Startup-Route oder die allgemeine Direktoren-Route vorteilhafter ist.

Die 25%-Beteiligungsgrenze: Das entscheidende Kriterium

Die Nutzung des Beckham-Regimes durch einen Direktor oder Geschäftsführer ist ausgeschlossen, wenn die Person — zusammen mit nahen Familienangehörigen (familiares de primer grado) — mehr als 25% der Anteile an einer Gesellschaft hält, die in Spanien eine establecimiento permanente (Betriebsstätte) hat.

Diese Regelung soll verhindern, dass Unternehmensinhaber das Regime nutzen, um ihre spanischen Unternehmensgewinne auf persönlicher Ebene zu einem günstigen Pauschalsteuersatz zu versteuern.

Was genau ist eine Betriebsstätte in Spanien?

Eine Betriebsstätte (establecimiento permanente) im spanischen Steuerrecht liegt im Wesentlichen vor bei:

Eine rein ausländische Holdinggesellschaft, die ihre einzige operative Tochtergesellschaft in Spanien hat, hat nach herrschender Auffassung in Spanien selbst keine Betriebsstätte — auch wenn der Inhaber in Spanien lebt. Die spanische Tochtergesellschaft ist eine eigenständige juristische Person.

Praktische Strukturen: Wie Investoren das Regime nutzen

Struktur 1: Ausländische Holdinggesellschaft + spanische operative Tochter

Die klassische Gestaltung für Unternehmer, die das Beckham-Regime nutzen wollen, obwohl sie mehr als 25% an ihrer operativen Gesellschaft halten:

  1. Der Unternehmer hält 100% der Anteile an einer ausländischen Holdinggesellschaft (z.B. einer deutschen GmbH, einer britischen Ltd. oder einer irischen Holdinggesellschaft).
  2. Die Holdinggesellschaft hält 100% der Anteile an der spanischen operativen SL.
  3. Der Unternehmer ist Geschäftsführer der spanischen SL und bezieht dort eine Vergütung.
  4. Er hält direkt keine oder weniger als 25% der Anteile an der spanischen SL.
  5. Die ausländische Holdinggesellschaft hat keine Betriebsstätte in Spanien.

In dieser Konstellation qualifiziert der Unternehmer grundsätzlich für das Beckham-Regime. Sein Arbeitseinkommen aus der spanischen SL wird mit 24% besteuert; Dividenden von der spanischen SL an die ausländische Holding unterliegen der Quellensteuer nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.

Vorsicht: Wenn die ausländische Holdinggesellschaft ihrerseits faktisch von Spanien aus verwaltet wird (z.B. weil der einzige Geschäftsführer in Spanien lebt und alle Entscheidungen von Spanien aus trifft), kann die spanische AEAT argumentieren, dass die Holding einen efectivo centro de dirección in Spanien hat und damit ebenfalls in Spanien steuerpflichtig ist. Diese Gestaltung erfordert sorgfältige Substanzplanung.

Struktur 2: Direktbeteiligung unter 25%

Hält der zukünftige Beckham-Nutzer direkt weniger als 25% an der spanischen SL und ist gleichzeitig als Geschäftsführer tätig, ist eine direkte Nutzung des Regimes ohne Holdingstruktur möglich. Typisch bei Minderheitsgesellschaftern oder in Fällen, in denen der Unternehmer nur einen kleinen Anteil hält und sein Einkommen überwiegend aus Vergütung (nicht aus Gewinnausschüttung) stammt.

Passive Investoren: Business Angels und Venture Capitalists

Für passive Investoren stellt sich die Frage, ob ein Mandat im Beirat oder Verwaltungsrat (consejo asesor oder consejo de administración) ausreicht, um das Beckham-Regime zu nutzen.

Die Antwort ist differenziert:

Für einen Business Angel, der in mehrere spanische Startups investiert und bei einigen ein Verwaltungsratsmandat übernimmt, ist eine sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich. Die Beteiligungsgrenze von 25% gilt pro Gesellschaft, nicht aggregiert.

Gründer, die CEO ihrer eigenen Gesellschaft werden

Dies ist ein häufiger und komplexer Fall: Jemand gründet in Spanien ein Startup, hält 60% der Anteile und wird CEO. Kann er das Beckham-Regime nutzen?

Ohne spezifische Gestaltung: Nein — weil die 25%-Grenze überschritten ist und die Gesellschaft eine Betriebsstätte in Spanien hat.

Mit Gestaltung über das Startup-Gesetz gibt es jedoch Ausnahmen für qualifizierte empresas emergentes (Startups): Das Beckham-Gesetz nach der Startup-Route (régimen de impatriados startups) enthält keine explizite 25%-Beschränkung für Gründer von qualifizierten Startups. Ein Gründer, der mit mehr als 25% beteiligt ist und seine Startup-Gesellschaft aktiv leitet, kann unter den Voraussetzungen des Startup-Gesetzes qualifizieren — wenn das Unternehmen als empresa emergente nach der Ley 28/2022 zertifiziert ist.

Praxishinweis für Startup-Gründer: Die Zertifizierung als empresa emergente durch ENISA (Empresa Nacional de Innovación) ist eine Grundvoraussetzung für die Startup-Route des Beckham-Regimes. Der Antrag bei ENISA sollte früh im Prozess gestellt werden, da die Bearbeitungszeiten variieren können.

Veräußerungsgewinne während der Beckham-Periode

Ein wichtiger steuerlicher Aspekt, der oft übersehen wird: Das Beckham-Regime setzt den Einkommensteuersatz auf 24% — aber nur für rentas del trabajo (Arbeitseinkommen aus spanischer Quelle) bis €600.000. Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen unterliegen anderen Regeln.

Verkauft ein Beckham-Steuerpflichtiger während der Laufzeit des Regimes Anteile an einer spanischen Gesellschaft:

Für Gründer, die während der Beckham-Periode einen Exit planen, ist die Steuerplanung besonders wichtig: Ein Verkauf spanischer Anteile erzeugt spanische Kapitalertragsteuer, die nicht mit dem 24%-Pauschalsteuersatz verbunden ist.

Kombination mit ENISA-Darlehen und Startup-Finanzierung

Das Startup-Gesetz 2022 hat neben dem erweiterten Beckham-Regime auch die steuerliche Behandlung von ENISA-Darlehen verbessert und neue Anreize für Startups in Spanien geschaffen. Beckham-Nutzer, die ein qualifiziertes Startup leiten, können von der Kombination dieser Maßnahmen profitieren:

Struktur richtig aufsetzen — bevor Sie nach Spanien ziehen

Die Frage der Beteiligungsstruktur muss vor dem Zuzug geklärt sein. Eine nachträgliche Umstrukturierung ist möglich, aber erheblich komplizierter. Lassen Sie sich frühzeitig beraten.

Erstberatung vereinbaren

Häufig gestellte Fragen — Beckham-Gesetz für Investoren

Grundsätzlich nicht direkt, da Sie mehr als 25% halten und die SL eine Betriebsstätte in Spanien hat. Eine mögliche Lösung ist die Einführung einer ausländischen Holdinggesellschaft, die Ihre Anteile an der SL hält, bevor Sie nach Spanien ziehen. Dadurch halten Sie als Person direkt keine Anteile mehr an der spanischen SL. Diese Gestaltung muss vor dem Umzug sorgfältig geplant werden.
Es kommt auf Ihren Beteiligungsanteil an. Halten Sie weniger als 25% am Startup, können Sie als Verwaltungsratsmitglied mit aktiver Tätigkeit und entsprechender Vergütung grundsätzlich das Beckham-Regime beantragen. Bei mehreren Beteiligungen gilt die 25%-Grenze jeweils für die einzelne Gesellschaft, nicht aggregiert. Beiratsmandate ohne formelle Organstellung reichen nicht aus.
Als Beckham-Steuerpflichtiger werden Sie für IRNR-Zwecke wie ein Nichtresident behandelt. Einkünfte aus ausländischen Quellen (z.B. Dividenden einer deutschen GmbH) sind in Spanien grundsätzlich nicht steuerpflichtig — es sei denn, sie werden über eine spanische Betriebsstätte erzielt. In Deutschland können Quellensteuer und DBA-Regelungen greifen. Eine Beratung in beiden Ländern ist empfehlenswert.
Möglicherweise ja — wenn Ihr Unternehmen als qualifizierte empresa emergente nach dem Startup-Gesetz 2022 zertifiziert ist. Die Startup-Route des Beckham-Regimes enthält keine explizite 25%-Beschränkung für Gründer. Die ENISA-Zertifizierung ist jedoch Voraussetzung, und das Unternehmen muss die inhaltlichen Kriterien für ein qualifiziertes Startup erfüllen.
Veräußerungsgewinne aus spanischen Beteiligungen unterliegen dem spanischen Kapitalertragsteuersatz (19%–28%), nicht dem 24%-Beckham-Pauschalsatz. Das Beckham-Regime reduziert also nicht die Steuer auf Ihren Exit-Erlös aus einer spanischen Gesellschaft. Gewinne aus ausländischen Beteiligungen sind während der Beckham-Periode in Spanien in der Regel nicht steuerpflichtig.
Die 25%-Regel bezieht sich auf Ihre direkte Beteiligung und die Beteiligung Ihrer familiares de primer grado (Ehepartner und Kinder unter bestimmten Umständen). Wenn Ihre Frau mehr als 25% hält und Sie ebenfalls in Spanien steuerlich ansässig werden, kann dies die Anwendung der Ausschlussregel auslösen — auch wenn Sie persönlich nur einen geringen Anteil halten. Dieser Fall erfordert eine individuelle Prüfung.

Beckham-Gesetz für Unternehmer — Beratung anfordern

Beschreiben Sie Ihre Unternehmensstruktur und wir prüfen die optimale Gestaltung für Ihren Zuzug nach Spanien.