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Beckham-Gesetz · Übergangsregelung

Beckham-Gesetz: Alte vs. Neue Regelung — Übergangsbestimmungen nach dem Startup-Gesetz 2023

📅 Mai 2026 ✍️ Jacob Salama 🕐 9 Min. Lektüre

Das Startup-Gesetz (Ley 28/2022 de Fomento del Ecosistema de Empresas Emergentes) hat das Beckham-Regime ab dem 1. Januar 2023 grundlegend reformiert. Wer jedoch bereits vor diesem Datum das Regime beantragt und genehmigt bekommen hatte, fragt zu Recht: Welche Regeln gelten für mich? Dieser Artikel klärt die Übergangsbestimmungen, die Unterschiede zwischen dem alten und neuen Regime und was die Änderungen für Antragsteller verschiedener Jahrgänge bedeuten.

Das Beckham-Gesetz vor 2023: Der Ursprungsrahmen

Das Sonderregime für zugezogene Steuerpflichtige (régimen especial de tributación de impatriados) wurde mit dem Real Decreto Legislativo 3/2004 eingeführt und erhielt seine heutige Grundstruktur durch das Steuergesetz LIRPF 2006. Die wichtigsten Merkmale des Regimes vor 2023:

Zulässige Qualifikationsgründe (vor 2023)

Nicht zugelassen waren vor 2023: digitale Nomaden, Startup-Gründer, hochqualifizierte Fachkräfte in F&E und die Mitnahme von Familienangehörigen als eigenständige Begünstigte.

Dauer des Regimes (historisch)

Vor der Reform durch das Real Decreto-ley 2/2015 (wirksam ab 2015) betrug die Regimendauer nur fünf Jahre. Ab 2015 wurde sie auf sechs Jahre (Zuzugsjahr plus fünf weitere Steuerjahre) verlängert. Personen, die vor 2015 zugezogen waren und das Regime bereits nutzten, kamen in den Genuss einer Übergangsregel, die die verlängerte Dauer auch für sie ermöglichte.

Das Startup-Gesetz 2022 (wirksam ab 1. Januar 2023): Die wesentlichen Neuerungen

Die Ley 28/2022 hat das Beckham-Regime strukturell erweitert. Die zentralen Neuerungen:

Merkmal Alte Regelung (vor 2023) Neue Regelung (ab 2023)
Digitale Nomaden / Remote-Arbeit Nicht vorgesehen Eigene Route für Telearbeit für ausländ. Unternehmen
Startup-Gründer Nicht vorgesehen Eigene Route für qualifizierte Startups
Hochqualifizierte Fachkräfte (F&E) Nur über Arbeitnehmerroute Eigene Route mit erweitertem Anwendungsbereich
Familienangehörige Nicht möglich Ehepartner und minderjährige Kinder können mitbeantragen
Steuersatz 24% bis €600.000 24% bis €600.000 (unverändert)
Regimendauer 6 Jahre 6 Jahre (unverändert)
Beteiligungsgrenze (Direktoren) Max. 25% Max. 25% (Ausnahme für Startup-Gründer)

Die Übergangsbestimmung: Wer gilt nach altem, wer nach neuem Recht?

Das Startup-Gesetz enthält eine klare Übergangsregelung (disposición transitoria):

Grundregel: Personen, die ihr Beckham-Regime vor dem 1. Januar 2023 begründet haben (d.h. deren Modelo 149 vor diesem Datum von der AEAT genehmigt wurde), verbleiben für die gesamte verbleibende Laufzeit ihres Regimes unter der alten Regelung. Die neuen Routen und Erweiterungen gelten für sie grundsätzlich nicht automatisch.

Neue Antragsteller ab 1. Januar 2023 fallen automatisch unter die neuen Regeln und können alle neuen Qualifikationsrouten und Vorteile in Anspruch nehmen.

Das Wahlrecht für bestehende Beckham-Nutzer

Eine wichtige Nuance: Für bestimmte Aspekte — insbesondere die Erweiterung auf Familienangehörige — haben Personen, die ihr Regime vor 2023 begründet haben, in manchen Fällen die Möglichkeit, sich für die Anwendung der neuen Regeln zu entscheiden. Die konkrete Ausübung dieses Wahlrechts ist an Fristen und formale Voraussetzungen geknüpft und muss über ein gesondertes Verfahren bei der AEAT beantragt werden.

Praxishinweis: Das Wahlrecht ist nicht unbegrenzt. Wer 2020 das Beckham-Regime beantragt hat und nun von der Familienerweiterung profitieren möchte, sollte unverzüglich prüfen lassen, ob und wie das Wahlrecht noch ausgeübt werden kann. Versäumte Fristen können den Vorteil dauerhaft ausschließen.

Praktische Checkliste: Was hat sich 2023 für Sie geändert?

Szenario: Antrag 2020 (alte Regelung)

Sie haben das Regime im Jahr 2020 genehmigt bekommen. Ihre Laufzeit: 2020–2025 (sechs Steuerjahre). Was die Reform für Sie bedeutet:

Szenario: Antrag 2022 (alte Regelung, Laufzeit bis 2027)

Sie haben das Regime im Jahr 2022 kurz vor dem Inkrafttreten des Startup-Gesetzes genehmigt bekommen. Laufzeit: 2022–2027.

Szenario: Antrag 2023 oder später (neue Regelung)

Sie haben das Regime nach dem 1. Januar 2023 beantragt. Sie profitieren vollständig von der neuen Regelung:

Familienangehörige unter der neuen Regelung: Was gilt?

Die Familienerweiterung ist eine der praktisch wichtigsten Neuerungen des Startup-Gesetzes. Seit 2023 können folgende Familienangehörige einen eigenständigen Antrag auf das Beckham-Regime stellen:

Voraussetzungen für die Familienangehörigen:

Wichtige Einschränkung für Familienangehörige: Die letzte Bedingung — dass das Einkommen des Familienangehörigen unter dem des Hauptantragstellers liegen muss — ist in der Praxis eine erhebliche Einschränkung. Verdient der Ehepartner mehr als der Hauptantragsteller, ist eine Anwendung auf den Ehepartner ausgeschlossen. Dies ist relevant z.B. bei Doppelverdienern in unterschiedlichen Branchen.

Neue Antragsteller ab 2023: Was zu beachten ist

Wer das Beckham-Regime ab 2023 neu beantragt, sollte folgende Punkte im Blick haben:

  1. Die richtige Route wählen: Mit dem Startup-Gesetz gibt es mehrere Qualifikationsrouten. Die Wahl der Route beeinflusst die Nachweisanforderungen und die Möglichkeit der Familienerweiterung.
  2. ENISA-Zertifizierung für Startup-Gründer: Wer die Startup-Route nutzen möchte, muss das Unternehmen vorab als empresa emergente zertifizieren lassen.
  3. Familien-Timing: Der Antrag für Familienangehörige sollte zeitnah zum Hauptantrag gestellt werden. Ein späterer Antrag ist möglich, aber die Frist und die Einkommensbedingungen müssen dann separat geprüft werden.
  4. Modelo 149 innerhalb von 6 Monaten: Die Antragsfrist gilt auch nach der Reform unverändert.

Alte oder neue Regelung — was gilt für Sie?

Die Übergangsbestimmungen sind komplex. Lassen Sie prüfen, welche Regeln für Ihren spezifischen Zeitraum gelten und ob ein Wechsel auf die neue Regelung vorteilhaft ist.

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Häufige Fragen zur Übergangsregelung

Grundsätzlich sind Sie nach der alten Regelung eingestuft, die keine Familienerweiterung kennt. In bestimmten Fällen gibt es ein Wahlrecht, auf die neue Regelung zu wechseln. Ob und wie dieses Wahlrecht noch ausgeübt werden kann, hängt von Ihrer verbleibenden Regimendauer und den einzuhaltenden Fristen ab. Eine individuelle Prüfung ist hier unerlässlich.
Die drei wichtigsten Neuerungen sind: (1) Familienerweiterung — Ehepartner und Kinder können das Regime eigenständig beantragen. (2) Neue Qualifikationsrouten — digitale Nomaden, Startup-Gründer und hochqualifizierte Fachkräfte in F&E können das Regime nutzen, die es vorher nicht konnten. (3) Klarstellungen für Telearbeit — die rechtliche Grundlage für Remote-Arbeit für ausländische Unternehmen ist nun explizit im Gesetz verankert.
Nein. Der Pauschalsteuersatz von 24% auf Arbeitseinkommen bis €600.000 ist durch das Startup-Gesetz nicht verändert worden. Das Startup-Gesetz hat den Anwendungsbereich erweitert, aber nicht den zentralen Steuersatz modifiziert.
Für die Familienerweiterung sind im Wesentlichen erforderlich: Heiratsurkunde oder Nachweis der eingetragenen Partnerschaft, Nachweis des gemeinsamen Umzugs nach Spanien, Nachweis der fehlenden spanischen Steuerresidenz des Familienangehörigen in den letzten 5 Jahren, Einkommensnachweise (um zu belegen, dass das Einkommen des Familienangehörigen unter dem des Hauptantragstellers liegt) sowie das ausgefüllte Modelo 149 für den Familienangehörigen. Die genauen Anforderungen sollten vorab mit der AEAT oder einem Steuerberater abgestimmt werden.
Das Beckham-Regime erlaubt grundsätzlich keinen Wechsel der Qualifikationsroute während der laufenden Periode. Wenn Ihr Qualifikationsgrund ein Arbeitsverhältnis war und dieses endet, können Sie die Startups-Route nicht einfach substituieren. In Einzelfällen — insbesondere wenn die neue Tätigkeit als Startup-Gründer tatsächlich als qualifizierender Zuzugsgrund behandelt werden kann — könnte ein neuer Antrag in Betracht kommen. Das erfordert jedoch eine individuelle rechtliche Prüfung.

Alte oder neue Regelung — individuelle Prüfung

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