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Beckham-Gesetz · Steuersätze · Vergütungsstruktur

Beckham-Gesetz: Steuersätze, Vergütungsstruktur und Planungsoptionen 2026

📅 Mai 2026 ✍️ Jacob Salama 🕐 14 Min. Lesezeit

Das Beckham-Gesetz (Art. 93 LIRPF) bietet nicht nur einen attraktiven Grundsteuersatz — es schafft auch ein einzigartiges Steuersystem, in dem verschiedene Einkommensarten ganz unterschiedlich behandelt werden. Wer das Regime optimal nutzen will, muss verstehen, wie Gehalt, Kapitalgewinne, Dividenden, Aktienoptionen, RSUs und Auslandseinkünfte im Detail besteuert werden — und wie die spanische Vermögensteuer (Impuesto de Patrimonio) für Beckham-Steuerpflichtige funktioniert.

Dieser Leitfaden liefert einen vollständigen Überblick über alle Steuersätze und Einkommensarten unter dem Beckham-Regime. Den allgemeinen Überblick bietet unser Hauptleitfaden zum Beckham-Gesetz.

1. Der Grundsteuersatz: 24 % auf spanische Arbeitseinkünfte bis € 600.000

Der bekannteste Vorteil des Beckham-Regimes ist der Flat-Rate-Steuersatz von 24 % auf in Spanien erzielte Arbeitseinkünfte (rendimientos del trabajo) bis zu einer Jahressumme von 600.000 Euro. Für Arbeitseinkünfte über dieser Schwelle gilt ein Satz von 47 %.

Einkommensbereich (spanisches Arbeitseinkommen)Beckham-SteuersatzRegulärer IRPF-Höchstsatz (zum Vergleich)
Bis € 600.00024 %47 % (ab ca. € 60.000)
Über € 600.00047 %47 %

Was gilt als „spanisches Arbeitseinkommen"?

Entscheidend für die Anwendung des 24 %-Satzes ist, dass das Einkommen als rendimiento del trabajo aus einer spanischen Quelle gilt. Dies umfasst:

Praxisbeispiel: 24 % vs. regulärer IRPF

JahresgehaltBeckham-SteuerIRPF regulär (ca., inkl. autonomous community)Ersparnis
€ 80.000€ 19.200€ 31.200€ 12.000
€ 150.000€ 36.000€ 61.500€ 25.500
€ 300.000€ 72.000€ 131.700€ 59.700
€ 600.000€ 144.000€ 276.600€ 132.600

2. Spanische Kapitalgewinne: Der Sparzinstarif

Kapitalgewinne aus spanischen Quellen — z. B. aus dem Verkauf spanischer Aktien oder spanischer Immobilien — werden unter dem Beckham-Regime nach dem Base del ahorro-Tarif (Sparzinstarif) besteuert. Ab 2025 gelten folgende Sätze:

Kapitalgewinne (kumuliert)Steuersatz
Erste € 6.00019 %
€ 6.001 bis € 50.00021 %
€ 50.001 bis € 200.00023 %
€ 200.001 bis € 300.00027 %
Über € 300.00028 %

Wichtig: Diese Sätze gelten nur für spanische Kapitalgewinne — also Gewinne aus spanischen Quellen. Kapitalgewinne aus dem Verkauf ausländischer Aktien, ausländischer Immobilien oder anderer ausländischer Vermögenswerte sind unter dem Beckham-Regime in Spanien vollständig steuerfrei. Dies ist einer der größten steuerlichen Vorteile des Regimes für Inhaber globaler Investmentportfolios.

3. Ausländische Einkünfte: Vollständige Befreiung von der spanischen Besteuerung

Der vielleicht bedeutendste Aspekt des Beckham-Regimes ist die vollständige Befreiung ausländischer Einkünfte von der spanischen Einkommensteuer. Einkünfte aus ausländischen Quellen werden schlicht nicht in der spanischen Steuerbemessungsgrundlage erfasst.

Dies umfasst unter anderem:

Einschränkung: Keine Anrechnung ausländischer Quellensteuern

Da ausländische Einkünfte in Spanien nicht besteuert werden, können auf sie gezahlte ausländische Quellensteuern (z. B. deutsche Kapitalertragsteuer von 25 %) auch nicht in Spanien angerechnet werden. Der Beckham-Steuerpflichtige trägt diese ausländischen Steuern als endgültige Belastung — ohne spanische Anrechnungsmöglichkeit. In Deutschland einbehaltene Quellensteuer auf Dividenden kann nur nach deutschem Recht zurückgefordert werden (z. B. über die Kapitalertragsteuererstattung), nicht über die spanische Steuererklärung.

4. Dividenden im Detail: Spanisch vs. ausländisch

DividendenartBeckham-BehandlungAnwendbarer Satz
Dividenden einer deutschen GesellschaftSteuerfrei in Spanien0 % (spanische Steuer)
Dividenden einer US-amerikanischen GesellschaftSteuerfrei in Spanien0 % (spanische Steuer)
Dividenden einer spanischen Gesellschaft (z. B. Ibex-35-Aktien)Steuerpflichtig nach Sparzinstarif19–28 %
Dividenden einer spanischen Holding auf ausländische TochterSteuerpflichtig (Quelle ist Spanien)19–28 %

Planungsimplikation: Ausländische vs. spanische Holding

Wer eine internationale Unternehmensstruktur aufbaut, sollte bedenken: Dividenden aus einer spanischen Holdinggesellschaft sind für den Beckham-Steuerpflichtigen steuerpflichtig — auch wenn der wirtschaftliche Ursprung im Ausland liegt. Für Inhaber komplexer Unternehmensstrukturen kann es sinnvoll sein, die Holding außerhalb Spaniens zu belassen und Dividenden direkt aus der ausländischen Muttergesellschaft zu beziehen.

5. Aktienoptionen und RSUs unter dem Beckham-Regime

Aktienoptionen (stock options) und Restricted Stock Units (RSUs) sind komplexe Vergütungsinstrumente, die unter dem Beckham-Regime besondere Behandlung erfahren. Die entscheidende Frage ist: Wann und wo entsteht der steuerpflichtige Zufluss?

5.1 Aktienoptionen (Nicht-qualifizierte Optionen)

Bei der Ausübung (ejercicio) von Aktienoptionen entsteht ein Arbeitseinkommen in Höhe der Differenz zwischen dem Marktwert der Aktien und dem Ausübungspreis. Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, in welchem Zeitraum die Optionen erdient wurden (vested):

5.2 RSUs (Restricted Stock Units)

RSUs werden zum Zeitpunkt des Vestings besteuert — wenn die Beschränkungen aufgehoben werden und die Aktien tatsächlich übertragen werden. Für Beckham-Steuerpflichtige gilt:

Praxisbeispiel: RSU-Vesting unter Beckham

ZeitraumSituationSteuerliche Behandlung
Jan–Jun (Vorjahr, Deutschland)6 Monate Arbeitsleistung für RSU-GrantAnteil: ausländisch (Deutschland)
Jul–Dez (Umzug nach Spanien)6 Monate Arbeitsleistung für RSU-GrantAnteil: spanisch-sourced
Vesting (nach 1 Jahr)RSU-Wert bei Vesting: € 60.000€ 30.000 (50 %) spanisch → 24 % = € 7.200; € 30.000 steuerfrei
Verkauf der Aktien nach 2 JahrenKursgewinn: € 20.000 (ausländische Aktie)€ 0 Spaniensteuer (ausländische Quelle)

Planungshinweis für Aktienoptionen: Wer weiß, dass er unter dem Beckham-Regime nach Spanien ziehen wird, sollte die Ausübung von Optionen, die vollständig im Ausland erdient wurden, strategisch planen. Die Ausübung kurz nach Umzug (wenn ein großer Teil als ausländisch gilt) kann erhebliche Steuervorteile gegenüber einer Ausübung nach Ende des Regimes bieten.

6. Die Regel „Nur spanische Einkünfte werden besteuert": Planungsimplikationen

Die Tatsache, dass unter dem Beckham-Regime ausschließlich spanische Einkünfte besteuert werden, schafft weitreichende Planungsmöglichkeiten:

6.1 Timing von Einnahmen und Realisierung von Kapitalgewinnen

6.2 Ausschüttungen aus ausländischen Gesellschaften

Wer an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt ist und diese Gesellschaft Gewinne angehäuft hat, kann diese Gewinne als Dividende während des Beckham-Regimes ausschütten — vollständig steuerfrei in Spanien. Dasselbe gilt für Liquidationserlöse aus ausländischen Gesellschaften.

7. Modelo 151 vs. Modelo 100: Die Steuererklärung unter Beckham

Beckham-Steuerpflichtige reichen nicht das reguläre IRPF-Formular (Modelo 100) ein, sondern das speziell für das Sonderregime vorgesehene Modelo 151. Die wichtigsten Unterschiede:

AspektModelo 100 (reguläres IRPF)Modelo 151 (Beckham-Regime)
PersonenkreisAlle regulären IRPF-PflichtigenAusschließlich Beckham-Regime-Personen
WelteinkommenVollständige OffenlegungNur spanische Einkünfte
Ausländische EinkünfteAngabepflichtig und steuerpflichtigNicht anzugeben (befreit)
Modelo 720 PflichtJa (über € 50.000 im Ausland)Nein
Abgabefrist1. April – 30. Juni (Folgejahr)1. April – 30. Juni (Folgejahr)
Abzüge / FreibeträgeVoller IRPF-KatalogSehr eingeschränkt (kaum Abzüge)

Praxishinweis zum Modelo 151: Das Modelo 151 ermöglicht kaum Abzüge — keine Hypothekenabzüge, keine Familienabzüge, keine Beiträge zur privaten Rentenversicherung als Sonderausgaben. Wer hohe abzugsfähige Kosten in Spanien hat, sollte vor der Beantragung des Regimes eine Vergleichsrechnung zwischen Modelo 151 (Beckham) und Modelo 100 (IRPF) durchführen lassen.

8. Vermögensteuer (Impuesto de Patrimonio): Der unterschätzte Vorteil

Die spanische Vermögensteuer (Impuesto de Patrimonio) besteuert das Nettovermögen natürlicher Personen, die in Spanien steuerlich ansässig sind. Für reguläre IRPF-Steuerpflichtige gilt das Weltprinzip: Das gesamte Weltvermögen wird berücksichtigt — spanische und ausländische Immobilien, Wertpapierdepots, Bankguthaben, Unternehmensbeteiligungen weltweit.

Für Beckham-Steuerpflichtige gilt dagegen das Territorialprinzip wie für Nicht-Residenten: Nur in Spanien belegenes Vermögen wird in die Bemessungsgrundlage einbezogen. Dies ist ein enormer Vorteil für Personen mit erheblichem globalem Vermögen.

Steuersätze der Vermögensteuer 2026

NettovermögenSteuersatz
Bis € 167.1290,2 %
€ 167.130 – € 334.2530,3 %
€ 334.254 – € 668.5000,5 %
€ 668.501 – € 1.337.0000,9 %
€ 1.337.001 – € 2.673.9991,3 %
€ 2.674.000 – € 5.347.9981,7 %
€ 5.347.999 – € 10.695.9962,1 %
Über € 10.695.9963,5 %

Praxisbeispiel: Vermögensteuer mit und ohne Beckham

VermögenspositionWertBeckham: in Bemessungsgrundlage?Ohne Beckham: in Bemessungsgrundlage?
Spanische Wohnung€ 800.000JaJa
Deutsches Wertpapierdepot€ 3.000.000NeinJa
Deutsche Eigentumswohnung€ 500.000NeinJa
Ausländische Firmenbeteiligung€ 2.000.000NeinJa
Bemessungsgrundlage gesamt€ 800.000€ 6.300.000
Geschätzte Vermögensteuerca. € 2.500ca. € 85.000

Die Ersparnis bei der Vermögensteuer kann für vermögende Steuerpflichtige die Beckham-Vorteile beim Einkommensteuer-Satz um ein Vielfaches übersteigen. Dies macht das Beckham-Regime besonders attraktiv für Unternehmer mit erheblichem Auslandsvermögen, die nach Spanien ziehen.

Vergütungsstruktur und Steuerplanung unter dem Beckham-Regime

Die optimale Nutzung des Beckham-Regimes erfordert eine durchdachte Strukturierung Ihrer Einkünfte — von der Aktienoptionsstrategie bis zur Dividendenplanung. Wir analysieren Ihre spezifische Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Steuerplanung.

Steuerstruktur optimieren lassen

9. Vollständige Steuersatz-Übersicht: Alle Einkommensarten im Vergleich

EinkommensartQuelleBeckham-SatzIRPF regulär (zum Vergleich)
Gehalt / ArbeitseinkommenSpanien (bis € 600k)24 %19–47 %
Gehalt / ArbeitseinkommenSpanien (über € 600k)47 %47 %
Gehalt / ArbeitseinkommenAusland0 % (befreit)19–47 %
DividendenSpanien19–28 %19–28 %
DividendenAusland0 % (befreit)19–28 %
Kapitalgewinne aus AktienverkaufSpanien19–28 %19–28 %
Kapitalgewinne aus AktienverkaufAusland0 % (befreit)19–28 %
MieteinnahmenSpanien24 % (kein Werbungskostenabzug)19–47 % (mit Abzügen)
MieteinnahmenAusland0 % (befreit)19–47 %
ZinsenSpanien19 %19 %
ZinsenAusland0 % (befreit)19–28 %
Aktienoptionen / RSUs (Vesting)Spanien (anteilig)24 %19–47 %
Auslandsvermögen (Impuesto Patrimonio)Ausland0 % (nicht erfasst)0,2–3,5 %

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie remote von Spanien aus für Ihren deutschen Arbeitgeber tätig sind und die Remote-Worker-Route des Beckham-Regimes nutzen, ist Ihr deutsches Gehalt tatsächlich in Spanien vollständig von der Einkommensteuer befreit. Das spanische Finanzamt besteuert keine Einkünfte aus ausländischen Quellen. Allerdings kann Deutschland ein Besteuerungsrecht auf Ihren deutschen Lohn haben, wenn die Arbeit anteilig auf Arbeitstage in Deutschland entfällt. Eine DBA-Analyse ist empfehlenswert. Auf reine Homeoffice-Arbeit aus Spanien heraus für einen deutschen Arbeitgeber hat Deutschland in der Regel kein Besteuerungsrecht, sobald der Arbeitnehmer in Spanien ansässig ist und die Tätigkeit ausschließlich von dort erbracht wird.
Nein. Da ausländische Einkünfte unter dem Beckham-Regime nicht der spanischen Besteuerung unterliegen, können ausländische Verluste auch nicht mit spanischen Gewinnen oder anderen spanischen Einkünften verrechnet werden. Wenn Sie beispielsweise aus dem Verkauf eines deutschen Fonds einen Verlust realisieren und gleichzeitig aus dem Verkauf einer spanischen Aktie einen Gewinn haben, ist nur der spanische Gewinn in Spanien steuerpflichtig — der deutsche Verlust kann nicht dagegen aufgerechnet werden. Dies ist eine asymmetrische Regelung: Gewinne aus dem Ausland sind befreit, Verluste aus dem Ausland sind aber auch nicht verwertbar.
Nach dem DBA Deutschland–Spanien hat Deutschland das Recht, Kapitalerträge aus deutschen Quellen (Dividenden und Zinsen von deutschen Gesellschaften) mit einer beschränkten Quellensteuer zu belegen. Für Dividenden beträgt die DBA-Quellensteuer maximal 15 % (statt 25 % plus Solidaritätszuschlag). Bei Zinsen ist es unter dem DBA in der Regel 0 % (Deutschland hat kein Quellsteuerrecht auf Zinsen gegenüber spanischen Residenten). Kapitalgewinne aus dem Verkauf deutscher Aktien sind nach dem DBA in der Regel nur in Spanien steuerpflichtig — in Spanien aber unter dem Beckham-Regime befreit. Eine individuelle DBA-Analyse ist empfehlenswert, da die konkreten Regelungen von der Art des Einkommens abhängen.
Ja — wenn der Bonus für in Spanien geleistete Arbeit gezahlt wird, gilt er als spanisch-sourced Arbeitseinkommen und unterliegt dem 24 %-Flat-Rate-Satz. Bei Boni, die sich auf Zeiträume beziehen, in denen Sie teils in Deutschland, teils in Spanien tätig waren (z. B. Jahresbonus für ein Jahr, in dem Sie im Juli nach Spanien umgezogen sind), ist eine Pro-rata-Berechnung erforderlich: Der auf die Spanien-Zeit entfallende Anteil ist mit 24 % zu versteuern, der auf die Deutschland-Zeit entfallende Anteil ist ausländisch und in Spanien steuerfrei. Die genaue Aufteilung ist vertraglich und buchhalterisch zu dokumentieren.
Grundsätzlich ja — Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen, die auf ausländischen Wallets oder Exchanges gehalten werden, gelten als ausländisch-sourced und sind unter dem Beckham-Regime in Spanien steuerfrei. Allerdings ist die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in Spanien noch im Entwicklungsprozess, und die AEAT hat begonnen, aktiv Kryptovermögen zu überwachen. Kryptowährungen, die auf spanischen Exchanges oder in spanischen Wallets gehalten werden, könnten als spanisch-sourced eingestuft werden. Außerdem gilt eine separate Krypto-Deklarationspflicht (Modelo 721 seit 2024 für Kryptovermögen über € 50.000) — aber Beckham-Steuerpflichtige sind grundsätzlich von dieser Pflicht befreit. Eine individuelle Beratung zu Kryptowährungen unter dem Beckham-Regime wird empfohlen.
Nein. Einer der wesentlichen Nachteile des Beckham-Regimes gegenüber dem regulären IRPF-System ist das vollständige Fehlen von Freibeträgen, persönlichen Abzügen und Familienabzügen. Unter dem regulären IRPF profitieren Steuerpflichtige von einem persönlichen Grundfreibetrag (mínimo personal) von € 5.550, einem Familienminimum für Kinder und zahlreichen anderen Abzügen. Unter dem Beckham-Regime werden stattdessen alle spanischen Einkünfte pauschal mit 24 % besteuert — ohne Freibeträge. Für Niedrigverdiener mit hohen Abzügen kann das reguläre IRPF-System günstiger sein als das Beckham-Regime.
Ja. Das Beckham-Regime betrifft nur die Einkommensteuer (IRPF) und die Vermögensteuer (Impuesto de Patrimonio). Die Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, ISD) ist davon vollständig unabhängig und gilt für alle in Spanien steuerlich ansässigen Personen nach den normalen Regeln. Da Sie unter dem Beckham-Regime steuerlich in Spanien ansässig sind, unterliegen Sie der spanischen ISD auf weltweite Erbschaften und Schenkungen, die Sie empfangen. Für die Vermögensteuer gilt, wie im Haupttext erläutert, das günstige Territorialprinzip — nur spanisches Vermögen wird erfasst.
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