Das Beckham-Gesetz (Art. 93 LIRPF) bietet nicht nur einen attraktiven Grundsteuersatz — es schafft auch ein einzigartiges Steuersystem, in dem verschiedene Einkommensarten ganz unterschiedlich behandelt werden. Wer das Regime optimal nutzen will, muss verstehen, wie Gehalt, Kapitalgewinne, Dividenden, Aktienoptionen, RSUs und Auslandseinkünfte im Detail besteuert werden — und wie die spanische Vermögensteuer (Impuesto de Patrimonio) für Beckham-Steuerpflichtige funktioniert.
Dieser Leitfaden liefert einen vollständigen Überblick über alle Steuersätze und Einkommensarten unter dem Beckham-Regime. Den allgemeinen Überblick bietet unser Hauptleitfaden zum Beckham-Gesetz.
1. Der Grundsteuersatz: 24 % auf spanische Arbeitseinkünfte bis € 600.000
Der bekannteste Vorteil des Beckham-Regimes ist der Flat-Rate-Steuersatz von 24 % auf in Spanien erzielte Arbeitseinkünfte (rendimientos del trabajo) bis zu einer Jahressumme von 600.000 Euro. Für Arbeitseinkünfte über dieser Schwelle gilt ein Satz von 47 %.
| Einkommensbereich (spanisches Arbeitseinkommen) | Beckham-Steuersatz | Regulärer IRPF-Höchstsatz (zum Vergleich) |
|---|---|---|
| Bis € 600.000 | 24 % | 47 % (ab ca. € 60.000) |
| Über € 600.000 | 47 % | 47 % |
Was gilt als „spanisches Arbeitseinkommen"?
Entscheidend für die Anwendung des 24 %-Satzes ist, dass das Einkommen als rendimiento del trabajo aus einer spanischen Quelle gilt. Dies umfasst:
- Gehalt, das für in Spanien geleistete Arbeit vergütet wird
- Boni, 13. und 14. Monatsgehalt für in Spanien geleistete Arbeit
- Sachleistungen des Arbeitgebers (Firmenwagen, Krankenversicherung etc.) — soweit sie spanischer Herkunft sind
- Einkünfte aus der Leitung einer empresa emergente
Praxisbeispiel: 24 % vs. regulärer IRPF
| Jahresgehalt | Beckham-Steuer | IRPF regulär (ca., inkl. autonomous community) | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| € 80.000 | € 19.200 | € 31.200 | € 12.000 |
| € 150.000 | € 36.000 | € 61.500 | € 25.500 |
| € 300.000 | € 72.000 | € 131.700 | € 59.700 |
| € 600.000 | € 144.000 | € 276.600 | € 132.600 |
2. Spanische Kapitalgewinne: Der Sparzinstarif
Kapitalgewinne aus spanischen Quellen — z. B. aus dem Verkauf spanischer Aktien oder spanischer Immobilien — werden unter dem Beckham-Regime nach dem Base del ahorro-Tarif (Sparzinstarif) besteuert. Ab 2025 gelten folgende Sätze:
| Kapitalgewinne (kumuliert) | Steuersatz |
|---|---|
| Erste € 6.000 | 19 % |
| € 6.001 bis € 50.000 | 21 % |
| € 50.001 bis € 200.000 | 23 % |
| € 200.001 bis € 300.000 | 27 % |
| Über € 300.000 | 28 % |
Wichtig: Diese Sätze gelten nur für spanische Kapitalgewinne — also Gewinne aus spanischen Quellen. Kapitalgewinne aus dem Verkauf ausländischer Aktien, ausländischer Immobilien oder anderer ausländischer Vermögenswerte sind unter dem Beckham-Regime in Spanien vollständig steuerfrei. Dies ist einer der größten steuerlichen Vorteile des Regimes für Inhaber globaler Investmentportfolios.
3. Ausländische Einkünfte: Vollständige Befreiung von der spanischen Besteuerung
Der vielleicht bedeutendste Aspekt des Beckham-Regimes ist die vollständige Befreiung ausländischer Einkünfte von der spanischen Einkommensteuer. Einkünfte aus ausländischen Quellen werden schlicht nicht in der spanischen Steuerbemessungsgrundlage erfasst.
Dies umfasst unter anderem:
- Ausländisches Gehalt: Vergütung von einem ausländischen Arbeitgeber für im Ausland geleistete Arbeit
- Dividenden aus ausländischen Gesellschaften: Dividenden einer deutschen GmbH oder börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft
- Zinsen aus ausländischen Bankkonten oder Anleihen
- Kapitalgewinne aus ausländischen Aktien oder Immobilien
- Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien (z. B. einer deutschen Mietwohnung)
- Ausländische Rentenleistungen (Privatrenten, betriebliche Altersvorsorge)
Einschränkung: Keine Anrechnung ausländischer Quellensteuern
Da ausländische Einkünfte in Spanien nicht besteuert werden, können auf sie gezahlte ausländische Quellensteuern (z. B. deutsche Kapitalertragsteuer von 25 %) auch nicht in Spanien angerechnet werden. Der Beckham-Steuerpflichtige trägt diese ausländischen Steuern als endgültige Belastung — ohne spanische Anrechnungsmöglichkeit. In Deutschland einbehaltene Quellensteuer auf Dividenden kann nur nach deutschem Recht zurückgefordert werden (z. B. über die Kapitalertragsteuererstattung), nicht über die spanische Steuererklärung.
4. Dividenden im Detail: Spanisch vs. ausländisch
| Dividendenart | Beckham-Behandlung | Anwendbarer Satz |
|---|---|---|
| Dividenden einer deutschen Gesellschaft | Steuerfrei in Spanien | 0 % (spanische Steuer) |
| Dividenden einer US-amerikanischen Gesellschaft | Steuerfrei in Spanien | 0 % (spanische Steuer) |
| Dividenden einer spanischen Gesellschaft (z. B. Ibex-35-Aktien) | Steuerpflichtig nach Sparzinstarif | 19–28 % |
| Dividenden einer spanischen Holding auf ausländische Tochter | Steuerpflichtig (Quelle ist Spanien) | 19–28 % |
Planungsimplikation: Ausländische vs. spanische Holding
Wer eine internationale Unternehmensstruktur aufbaut, sollte bedenken: Dividenden aus einer spanischen Holdinggesellschaft sind für den Beckham-Steuerpflichtigen steuerpflichtig — auch wenn der wirtschaftliche Ursprung im Ausland liegt. Für Inhaber komplexer Unternehmensstrukturen kann es sinnvoll sein, die Holding außerhalb Spaniens zu belassen und Dividenden direkt aus der ausländischen Muttergesellschaft zu beziehen.
5. Aktienoptionen und RSUs unter dem Beckham-Regime
Aktienoptionen (stock options) und Restricted Stock Units (RSUs) sind komplexe Vergütungsinstrumente, die unter dem Beckham-Regime besondere Behandlung erfahren. Die entscheidende Frage ist: Wann und wo entsteht der steuerpflichtige Zufluss?
5.1 Aktienoptionen (Nicht-qualifizierte Optionen)
Bei der Ausübung (ejercicio) von Aktienoptionen entsteht ein Arbeitseinkommen in Höhe der Differenz zwischen dem Marktwert der Aktien und dem Ausübungspreis. Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, in welchem Zeitraum die Optionen erdient wurden (vested):
- Ausübung während des Beckham-Regimes: Der steuerpflichtige Zufluss entsteht im Jahr der Ausübung. Nur der Anteil, der auf Arbeitstage in Spanien entfällt, ist spanisch-sourced und mit 24 % steuerpflichtig. Der Rest ist ausländisch und steuerfrei.
- Optionen, die vor dem Beckham-Regime erdient wurden und während des Regimes ausgeübt werden: Eine anteilige Berechnung (pro-rata) ist erforderlich. Nur der auf Spanien-Zeitraum entfallende Teil wird mit 24 % besteuert.
- Optionen, die während des Beckham-Regimes erdient und nach dessen Ende ausgeübt werden: Der volle Zufluss ist dann nach regulären IRPF-Regeln zu versteuern — dies ist eine wichtige Timing-Überlegung.
5.2 RSUs (Restricted Stock Units)
RSUs werden zum Zeitpunkt des Vestings besteuert — wenn die Beschränkungen aufgehoben werden und die Aktien tatsächlich übertragen werden. Für Beckham-Steuerpflichtige gilt:
- Vesting während des Beckham-Regimes: Der Marktwert der Aktien zum Vesting-Datum gilt als Arbeitseinkommen. Nur der auf spanische Arbeitstage entfallende Anteil ist mit 24 % steuerpflichtig.
- Grenzüberschreitender Vesting-Zeitraum: RSUs, die über mehrere Jahre verdient werden, in denen der Mitarbeiter teils im Ausland, teils in Spanien tätig war, erfordern eine sorgfältige Pro-rata-Berechnung.
- Verkauf der Aktien nach Vesting: Der eventuelle Kursgewinn ab Vesting bis Verkauf ist ein Kapitalgewinn — bei spanischen Aktien nach Sparzinstarif, bei ausländischen Aktien steuerfrei in Spanien.
Praxisbeispiel: RSU-Vesting unter Beckham
| Zeitraum | Situation | Steuerliche Behandlung |
|---|---|---|
| Jan–Jun (Vorjahr, Deutschland) | 6 Monate Arbeitsleistung für RSU-Grant | Anteil: ausländisch (Deutschland) |
| Jul–Dez (Umzug nach Spanien) | 6 Monate Arbeitsleistung für RSU-Grant | Anteil: spanisch-sourced |
| Vesting (nach 1 Jahr) | RSU-Wert bei Vesting: € 60.000 | € 30.000 (50 %) spanisch → 24 % = € 7.200; € 30.000 steuerfrei |
| Verkauf der Aktien nach 2 Jahren | Kursgewinn: € 20.000 (ausländische Aktie) | € 0 Spaniensteuer (ausländische Quelle) |
Planungshinweis für Aktienoptionen: Wer weiß, dass er unter dem Beckham-Regime nach Spanien ziehen wird, sollte die Ausübung von Optionen, die vollständig im Ausland erdient wurden, strategisch planen. Die Ausübung kurz nach Umzug (wenn ein großer Teil als ausländisch gilt) kann erhebliche Steuervorteile gegenüber einer Ausübung nach Ende des Regimes bieten.
6. Die Regel „Nur spanische Einkünfte werden besteuert": Planungsimplikationen
Die Tatsache, dass unter dem Beckham-Regime ausschließlich spanische Einkünfte besteuert werden, schafft weitreichende Planungsmöglichkeiten:
6.1 Timing von Einnahmen und Realisierung von Kapitalgewinnen
- Realisierung von Gewinnen aus ausländischen Portfolios während des Beckham-Regimes: vollständig steuerfrei in Spanien.
- Realisierung derselben Gewinne nach Ende des Regimes (reguläres IRPF): 19–28 % Kapitalertragsteuer.
- Die Differenz kann bei einem großen Portfolio mehrere Hunderttausend Euro betragen — ein wesentlicher Anreiz, Portfolioumstrukturierungen in die Beckham-Periode zu legen.
6.2 Ausschüttungen aus ausländischen Gesellschaften
Wer an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt ist und diese Gesellschaft Gewinne angehäuft hat, kann diese Gewinne als Dividende während des Beckham-Regimes ausschütten — vollständig steuerfrei in Spanien. Dasselbe gilt für Liquidationserlöse aus ausländischen Gesellschaften.
7. Modelo 151 vs. Modelo 100: Die Steuererklärung unter Beckham
Beckham-Steuerpflichtige reichen nicht das reguläre IRPF-Formular (Modelo 100) ein, sondern das speziell für das Sonderregime vorgesehene Modelo 151. Die wichtigsten Unterschiede:
| Aspekt | Modelo 100 (reguläres IRPF) | Modelo 151 (Beckham-Regime) |
|---|---|---|
| Personenkreis | Alle regulären IRPF-Pflichtigen | Ausschließlich Beckham-Regime-Personen |
| Welteinkommen | Vollständige Offenlegung | Nur spanische Einkünfte |
| Ausländische Einkünfte | Angabepflichtig und steuerpflichtig | Nicht anzugeben (befreit) |
| Modelo 720 Pflicht | Ja (über € 50.000 im Ausland) | Nein |
| Abgabefrist | 1. April – 30. Juni (Folgejahr) | 1. April – 30. Juni (Folgejahr) |
| Abzüge / Freibeträge | Voller IRPF-Katalog | Sehr eingeschränkt (kaum Abzüge) |
Praxishinweis zum Modelo 151: Das Modelo 151 ermöglicht kaum Abzüge — keine Hypothekenabzüge, keine Familienabzüge, keine Beiträge zur privaten Rentenversicherung als Sonderausgaben. Wer hohe abzugsfähige Kosten in Spanien hat, sollte vor der Beantragung des Regimes eine Vergleichsrechnung zwischen Modelo 151 (Beckham) und Modelo 100 (IRPF) durchführen lassen.
8. Vermögensteuer (Impuesto de Patrimonio): Der unterschätzte Vorteil
Die spanische Vermögensteuer (Impuesto de Patrimonio) besteuert das Nettovermögen natürlicher Personen, die in Spanien steuerlich ansässig sind. Für reguläre IRPF-Steuerpflichtige gilt das Weltprinzip: Das gesamte Weltvermögen wird berücksichtigt — spanische und ausländische Immobilien, Wertpapierdepots, Bankguthaben, Unternehmensbeteiligungen weltweit.
Für Beckham-Steuerpflichtige gilt dagegen das Territorialprinzip wie für Nicht-Residenten: Nur in Spanien belegenes Vermögen wird in die Bemessungsgrundlage einbezogen. Dies ist ein enormer Vorteil für Personen mit erheblichem globalem Vermögen.
Steuersätze der Vermögensteuer 2026
| Nettovermögen | Steuersatz |
|---|---|
| Bis € 167.129 | 0,2 % |
| € 167.130 – € 334.253 | 0,3 % |
| € 334.254 – € 668.500 | 0,5 % |
| € 668.501 – € 1.337.000 | 0,9 % |
| € 1.337.001 – € 2.673.999 | 1,3 % |
| € 2.674.000 – € 5.347.998 | 1,7 % |
| € 5.347.999 – € 10.695.996 | 2,1 % |
| Über € 10.695.996 | 3,5 % |
Praxisbeispiel: Vermögensteuer mit und ohne Beckham
| Vermögensposition | Wert | Beckham: in Bemessungsgrundlage? | Ohne Beckham: in Bemessungsgrundlage? |
|---|---|---|---|
| Spanische Wohnung | € 800.000 | Ja | Ja |
| Deutsches Wertpapierdepot | € 3.000.000 | Nein | Ja |
| Deutsche Eigentumswohnung | € 500.000 | Nein | Ja |
| Ausländische Firmenbeteiligung | € 2.000.000 | Nein | Ja |
| Bemessungsgrundlage gesamt | € 800.000 | € 6.300.000 | |
| Geschätzte Vermögensteuer | ca. € 2.500 | ca. € 85.000 |
Die Ersparnis bei der Vermögensteuer kann für vermögende Steuerpflichtige die Beckham-Vorteile beim Einkommensteuer-Satz um ein Vielfaches übersteigen. Dies macht das Beckham-Regime besonders attraktiv für Unternehmer mit erheblichem Auslandsvermögen, die nach Spanien ziehen.
Vergütungsstruktur und Steuerplanung unter dem Beckham-Regime
Die optimale Nutzung des Beckham-Regimes erfordert eine durchdachte Strukturierung Ihrer Einkünfte — von der Aktienoptionsstrategie bis zur Dividendenplanung. Wir analysieren Ihre spezifische Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Steuerplanung.
Steuerstruktur optimieren lassen9. Vollständige Steuersatz-Übersicht: Alle Einkommensarten im Vergleich
| Einkommensart | Quelle | Beckham-Satz | IRPF regulär (zum Vergleich) |
|---|---|---|---|
| Gehalt / Arbeitseinkommen | Spanien (bis € 600k) | 24 % | 19–47 % |
| Gehalt / Arbeitseinkommen | Spanien (über € 600k) | 47 % | 47 % |
| Gehalt / Arbeitseinkommen | Ausland | 0 % (befreit) | 19–47 % |
| Dividenden | Spanien | 19–28 % | 19–28 % |
| Dividenden | Ausland | 0 % (befreit) | 19–28 % |
| Kapitalgewinne aus Aktienverkauf | Spanien | 19–28 % | 19–28 % |
| Kapitalgewinne aus Aktienverkauf | Ausland | 0 % (befreit) | 19–28 % |
| Mieteinnahmen | Spanien | 24 % (kein Werbungskostenabzug) | 19–47 % (mit Abzügen) |
| Mieteinnahmen | Ausland | 0 % (befreit) | 19–47 % |
| Zinsen | Spanien | 19 % | 19 % |
| Zinsen | Ausland | 0 % (befreit) | 19–28 % |
| Aktienoptionen / RSUs (Vesting) | Spanien (anteilig) | 24 % | 19–47 % |
| Auslandsvermögen (Impuesto Patrimonio) | Ausland | 0 % (nicht erfasst) | 0,2–3,5 % |