Jacob Salama Steuerrechtsanwalt Spanien
Jacob SalamaInternationales Steuerrecht · Spanien
Steuerinfos für Berliner

Von Berlin nach Spanien: Steuerliche Aspekte für Auswanderer

Digital Nomads, Remote Worker und Startup-Gründer aus Berlin — was Sie über das Beckham Law, das spanische Remote-Arbeitsvisum und Ihre Steuerpflichten wissen müssen.

Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Jede steuerliche Situation ist individuell — wenden Sie sich für eine persönliche Beratung an Jacob Salama.

Warum Berliner nach Spanien ziehen

Berlin ist Deutschlands Startup-Hauptstadt und das kreative Zentrum für Tech-Gründer, Digital Nomads, Kreative und Remote-Worker aus ganz Europa. Die Stadt bietet eine einzigartige Energie, niedrige Lebenshaltungskosten (im deutschen Vergleich) und ein internationales Flair. Aber für viele Berliner, die remote arbeiten oder ihre eigene Tech-Gesellschaft führen, ist der nächste logische Schritt Spanien: mehr Sonne, niedrigere Kosten außerhalb der Großstädte und — mit dem spanischen Startup-Gesetz 2023 — ein erheblich verbessertes steuerliches Umfeld für digitale Arbeitnehmer und Gründer.

Spanien hat mit dem Ley de Startups 2023 gezielt auf die wachsende Schicht internationaler Remote-Worker reagiert. Neben der Einführung eines Digital-Nomad-Visums für Nicht-EU-Bürger wurde das Impatriados-Regime (Beckham Law) auf Remote-Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen ausgeweitet. Das bedeutet: Ein Berliner Softwareentwickler, der für seinen deutschen Arbeitgeber aus Barcelona, Málaga oder Palma de Mallorca arbeitet, kann unter bestimmten Bedingungen für bis zu sechs Jahre mit einem pauschalen Steuersatz von 24 % auf Arbeitseinkünfte bis 600.000 Euro besteuert werden — statt mit bis zu 47 % unter dem regulären spanischen Steuersystem.

Gleichzeitig bringt der Wegzug aus Berlin steuerliche Herausforderungen: Wann endet die deutsche Steuerpflicht? Wie werden Einkünfte aus deutschen Kunden oder deutschen Unternehmen in Spanien behandelt? Und ab wann gilt man in Spanien als Steuerresident — auch wenn man noch kein festes Zuhause hat?

Die wichtigsten Steuerthemen für Berliner

🏠

Steuerresidenz Spanien

183 Aufenthaltstage in Spanien begründen in der Regel spanische Steuerresidenz — auch für Digital Nomads ohne festen Wohnsitz. Die Abmeldung in Berlin ist der erste Schritt.

⚖️

Beckham Law / Impatriados-Regime

24 % Pauschalsteuer für Remote Worker und Startup-Gründer. Seit 2023 auch für digitale Nomaden nutzbar, die für ausländische Unternehmen aus Spanien arbeiten.

🤝

DBA Deutschland-Spanien

Verhindert Doppelbesteuerung von Arbeitslohn, Freelancer-Einkünften und Kapitalerträgen. Entscheidend für Berliner mit deutschen Kunden oder Einkünften.

📋

Auslandsvermögen & Modelo 720

Deutsche Konten und Depots über 50.000 € pro Kategorie müssen in Spanien deklariert werden. Unter dem Beckham-Regime entfällt diese Pflicht während der Regimezugehörigkeit.

Remote Work und das spanische Impatriados-Regime

Die wichtigste Neuerung des spanischen Startup-Gesetzes 2023 für Berliner: Die Ausweitung des Impatriados-Regimes auf Remote-Arbeitnehmer. Bisher galt das Regime nur für Personen, die von einem spanischen Unternehmen eingestellt wurden oder von einem ausländischen Unternehmen nach Spanien entsandt wurden. Seit 2023 können auch Personen das Regime nutzen, die für ein ausländisches Unternehmen von Spanien aus remote tätig sind — die sogenannte categoría de trabajadores por cuenta ajena que desarrollen su actividad en España para empresas no radicadas en España.

Voraussetzungen für Berliner Remote Worker, die das Regime nutzen wollen:

Für selbständige Freelancer (die kein Anstellungsverhältnis, sondern Auftragsverträge haben) gilt das Regime in der Regel nicht. Diese sind auf das reguläre Autónomo-System angewiesen.

Startup-Gründer: Beckham Law für Tech-Gründer

Das Startup-Gesetz 2023 hat auch Startup-Gründer ausdrücklich in den Anwendungsbereich des Impatriados-Regimes aufgenommen. Wer ein qualifiziertes Startup in Spanien gründet oder leitet und die anderen Voraussetzungen erfüllt (keine frühere spanische Ansässigkeit, qualifizierte Tätigkeit in Spanien), kann das 24-%-Pauschalsteuerregime nutzen. Qualifiziert sind Startups, die von der spanischen Startup-Zertifizierungsbehörde (ENISA oder CNMV) als innovative Wachstumsunternehmen anerkannt sind — ein Prozess, der Vorlaufzeit erfordert und professionelle Begleitung empfiehlt.

Häufig gestellte Fragen — Berliner & Spanien

Ja. Das spanische Startup-Gesetz 2023 hat die Remote-Arbeitnehmer-Kategorie (digitale Nomaden) eingeführt. Sie können für Ihren deutschen Arbeitgeber aus Spanien remote arbeiten und das Impatriados-Regime beantragen — mit 24 % Pauschalsteuer auf Arbeitseinkünfte bis 600.000 €. Der Antrag (Modelo 149) muss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Tätigkeit in Spanien gestellt werden. Wichtig: Es muss ein echtes Anstellungsverhältnis bestehen, kein reiner Freelancer-Vertrag.
Als EU-Bürger (Deutschen) benötigen Sie kein Visum für Spanien — Sie können sich dort direkt anmelden und als EU-Bürger problemlos leben und arbeiten. Das 2023 eingeführte spanische Digital-Nomad-Visum ('Visado de Teletrabajo de Carácter Internacional') richtet sich an Nicht-EU-Bürger. Als Deutscher reicht die Anmeldung beim spanischen Einwohnermeldeamt (empadronamiento) und die Beantragung des NIE (Número de Identificación de Extranjero) oder des grünen EU-Anmeldebestätigungsscheins.
Das Beckham Law ermöglicht seit 2023 auch Startup-Gründern die Nutzung des Regimes, wenn sie ein qualifiziertes Startup oder innovative Wachstumsgesellschaft in Spanien gründen oder leiten. Eine rein deutsche UG/GmbH reicht in der Regel nicht aus — es wird eine qualifizierte Tätigkeit in Spanien oder die Leitung einer spanischen Startup-Einheit vorausgesetzt. Eine Gründung einer spanischen SL und die Beantragung des ENISA-Startup-Status ist in der Regel der richtige Weg.
Als Freelancer (Selbständiger) in Spanien registrieren Sie sich als Autónomo und zahlen reguläre spanische IRPF (Einkommensteuer) auf Nettoeinkünfte — progressiv von 19 % bis 47 % national. Dazu kommt die spanische Sozialversicherung für Selbständige (Cuota de Autónomos). Das Impatriados-Regime (Beckham Law) steht Freiberuflern ohne qualifizierte Startup-Tätigkeit und Anstellungsverhältnis in der Regel nicht offen.
Die spanische Steuerresidenz entsteht, wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhalten oder Ihren wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt (Familie, Hauptvermögen, Kunden) in Spanien haben. Bei echtem Nomadentum über mehrere Länder hinweg entscheidet die Summe der Tage und der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Aktivitäten. Eine klare Abmeldung in Berlin (Abmeldebestätigung) und Anmeldung in Spanien ist wichtig für die Rechtssicherheit gegenüber beiden Finanzbehörden.
Wenn Ihr Arbeitgeber keine formale Entsendung durchführt, aber Sie de facto remote aus Spanien arbeiten, gibt es mehrere Möglichkeiten: (1) Kündigung und Neuvertrag als Freelancer — Sie werden Autónomo in Spanien und stellen Ihrem deutschen Ex-Arbeitgeber Rechnungen. (2) Wechsel zu einem Employer of Record (EoR) — ein spanisches EoR-Unternehmen stellt Sie formal an und verrechnet mit dem deutschen Unternehmen. Option 2 ermöglicht ggf. den Zugang zum Impatriados-Regime. Beide Optionen haben unterschiedliche Steuer- und Sozialversicherungskonsequenzen.

Jetzt kostenlose Erstberatung buchen

Jacob Salama berät Berliner Digital Nomads und Startup-Gründer auf Deutsch — zum Impatriados-Regime, zur Autónomo-Registrierung und zur steuerlichen Optimierung beim Umzug nach Spanien.

Termin online buchen → WhatsApp schreiben Kontaktformular

Kostenlose Erstanfrage

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation — wir antworten innerhalb von 24 Stunden auf Deutsch.

Rechtlicher Hinweis — Pflichtlektüre

Diese Seite dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Jede steuerliche Situation ist individuell — wenden Sie sich für eine persönliche Beratung an Jacob Salama. Steuergesetze ändern sich häufig; keine Haftung für Vollständigkeit oder Aktualität. Jacob Salama — Salama Legal SLP — ist eingetragener spanischer Rechtsanwalt (Colegiado nº 11.294, ICAMálaga).

Frage stellen