Digital Nomads, Remote Worker und Startup-Gründer aus Berlin — was Sie über das Beckham Law, das spanische Remote-Arbeitsvisum und Ihre Steuerpflichten wissen müssen.
Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Jede steuerliche Situation ist individuell — wenden Sie sich für eine persönliche Beratung an Jacob Salama.
Berlin ist Deutschlands Startup-Hauptstadt und das kreative Zentrum für Tech-Gründer, Digital Nomads, Kreative und Remote-Worker aus ganz Europa. Die Stadt bietet eine einzigartige Energie, niedrige Lebenshaltungskosten (im deutschen Vergleich) und ein internationales Flair. Aber für viele Berliner, die remote arbeiten oder ihre eigene Tech-Gesellschaft führen, ist der nächste logische Schritt Spanien: mehr Sonne, niedrigere Kosten außerhalb der Großstädte und — mit dem spanischen Startup-Gesetz 2023 — ein erheblich verbessertes steuerliches Umfeld für digitale Arbeitnehmer und Gründer.
Spanien hat mit dem Ley de Startups 2023 gezielt auf die wachsende Schicht internationaler Remote-Worker reagiert. Neben der Einführung eines Digital-Nomad-Visums für Nicht-EU-Bürger wurde das Impatriados-Regime (Beckham Law) auf Remote-Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen ausgeweitet. Das bedeutet: Ein Berliner Softwareentwickler, der für seinen deutschen Arbeitgeber aus Barcelona, Málaga oder Palma de Mallorca arbeitet, kann unter bestimmten Bedingungen für bis zu sechs Jahre mit einem pauschalen Steuersatz von 24 % auf Arbeitseinkünfte bis 600.000 Euro besteuert werden — statt mit bis zu 47 % unter dem regulären spanischen Steuersystem.
Gleichzeitig bringt der Wegzug aus Berlin steuerliche Herausforderungen: Wann endet die deutsche Steuerpflicht? Wie werden Einkünfte aus deutschen Kunden oder deutschen Unternehmen in Spanien behandelt? Und ab wann gilt man in Spanien als Steuerresident — auch wenn man noch kein festes Zuhause hat?
183 Aufenthaltstage in Spanien begründen in der Regel spanische Steuerresidenz — auch für Digital Nomads ohne festen Wohnsitz. Die Abmeldung in Berlin ist der erste Schritt.
24 % Pauschalsteuer für Remote Worker und Startup-Gründer. Seit 2023 auch für digitale Nomaden nutzbar, die für ausländische Unternehmen aus Spanien arbeiten.
Verhindert Doppelbesteuerung von Arbeitslohn, Freelancer-Einkünften und Kapitalerträgen. Entscheidend für Berliner mit deutschen Kunden oder Einkünften.
Deutsche Konten und Depots über 50.000 € pro Kategorie müssen in Spanien deklariert werden. Unter dem Beckham-Regime entfällt diese Pflicht während der Regimezugehörigkeit.
Die wichtigste Neuerung des spanischen Startup-Gesetzes 2023 für Berliner: Die Ausweitung des Impatriados-Regimes auf Remote-Arbeitnehmer. Bisher galt das Regime nur für Personen, die von einem spanischen Unternehmen eingestellt wurden oder von einem ausländischen Unternehmen nach Spanien entsandt wurden. Seit 2023 können auch Personen das Regime nutzen, die für ein ausländisches Unternehmen von Spanien aus remote tätig sind — die sogenannte categoría de trabajadores por cuenta ajena que desarrollen su actividad en España para empresas no radicadas en España.
Voraussetzungen für Berliner Remote Worker, die das Regime nutzen wollen:
Für selbständige Freelancer (die kein Anstellungsverhältnis, sondern Auftragsverträge haben) gilt das Regime in der Regel nicht. Diese sind auf das reguläre Autónomo-System angewiesen.
Das Startup-Gesetz 2023 hat auch Startup-Gründer ausdrücklich in den Anwendungsbereich des Impatriados-Regimes aufgenommen. Wer ein qualifiziertes Startup in Spanien gründet oder leitet und die anderen Voraussetzungen erfüllt (keine frühere spanische Ansässigkeit, qualifizierte Tätigkeit in Spanien), kann das 24-%-Pauschalsteuerregime nutzen. Qualifiziert sind Startups, die von der spanischen Startup-Zertifizierungsbehörde (ENISA oder CNMV) als innovative Wachstumsunternehmen anerkannt sind — ein Prozess, der Vorlaufzeit erfordert und professionelle Begleitung empfiehlt.
Jacob Salama berät Berliner Digital Nomads und Startup-Gründer auf Deutsch — zum Impatriados-Regime, zur Autónomo-Registrierung und zur steuerlichen Optimierung beim Umzug nach Spanien.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation — wir antworten innerhalb von 24 Stunden auf Deutsch.
Diese Seite dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Jede steuerliche Situation ist individuell — wenden Sie sich für eine persönliche Beratung an Jacob Salama. Steuergesetze ändern sich häufig; keine Haftung für Vollständigkeit oder Aktualität. Jacob Salama — Salama Legal SLP — ist eingetragener spanischer Rechtsanwalt (Colegiado nº 11.294, ICAMálaga).