Der Common Reporting Standard (CRS)
Der CRS wurde von der OECD entwickelt und von über 120 Ländern umgesetzt. Finanzinstitute – Banken, Broker, Versicherungen, Fondsgesellschaften – sind verpflichtet, Konten von steuerlich nicht ansässigen Personen zu identifizieren und deren Daten an die Steuerbehörde des Wohnsitzlandes zu übermitteln.
Spanien als teilnehmender Staat empfängt diese Daten über die AEAT und gleicht sie mit den eingereichten Steuererklärungen ab. Zugleich übermittelt Spanien Daten über Konten ausländischer Steueransässiger an deren Heimatbehörden.
Was meldet das ausländische Finanzinstitut konkret?
- Name, Adresse und Steueridentifikationsnummer (NIF) des Kontoinhabers
- Kontonummer und Name des meldenden Instituts
- Kontostand oder -wert am Ende des Kalenderjahres
- Eingehende Zinsen, Dividenden und sonstige Kapitalerträge
- Bruttobetrag aus Verkäufen und Rückzahlungen von Finanzinstrumenten
FATCA-IGA zwischen Spanien und den USA
Die USA nehmen nicht am CRS teil, haben aber mit Spanien 2013 ein FATCA Intergovernmental Agreement (IGA Modell 1) abgeschlossen. Spanische Finanzinstitute identifizieren US-Personen (US citizens, Green-Card-Inhaber, Gesellschaften mit US-Kontrolle) und melden deren Kontodaten an die AEAT, die diese an den IRS weiterleitet.
Im Gegenzug liefert der IRS Daten über in den USA gehaltene Konten spanischer Steueransässiger. Dieser bidirektionale Fluss bedeutet: Auch ein Konto bei einer US-amerikanischen Bank ist der AEAT nicht verborgen.
DAC1 bis DAC8 – EU-Informationsaustausch
Innerhalb der EU ergänzt die Directive on Administrative Cooperation (DAC) den CRS durch spezifische EU-Mechanismen:
| Richtlinie | Inhalt | In Kraft |
|---|---|---|
| DAC1 | Automatischer Austausch über Einkünfte (Löhne, Renten, Immobilieneinkommen) | 2015 |
| DAC2 | Finanzkonten (CRS-Umsetzung in der EU) | 2016 |
| DAC3 | Steuerliche Vorbescheide (Tax Rulings) | 2017 |
| DAC4 | Country-by-Country Reporting für multinationale Konzerne | 2017 |
| DAC5 | Zugang zu Anti-Geldwäsche-Informationen | 2018 |
| DAC6 | Meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen (MDR) | 2020 |
| DAC7 | Plattformbetreiber (AirBnB, Uber, Etsy etc.) melden Nutzereinkünfte | 2023 |
| DAC8 | Krypto-Dienstleister melden Transaktionen (ab Steuerjahr 2026) | 2026 |
DAC8 und Kryptowährungen: Ab dem 1. Januar 2026 sind in der EU tätige Krypto-Dienstleister (CASP – Crypto Asset Service Providers) verpflichtet, Transaktionen ihrer EU-ansässigen Kunden zu melden. Die AEAT erhält damit erstmals systematisch Daten über Kryptogewinne, Staking-Erträge und DeFi-Aktivitäten. Wer Kryptoeinkünfte bisher nicht deklariert hat, sollte die Situation umgehend prüfen.
Wie die AEAT die Daten auswertet
Die AEAT nutzt ein ausgefeiltes Risikoanalysesystem (Sistema de Análisis de Riesgo), das die empfangenen CRS/FATCA/DAC-Daten automatisch mit den eingereichten IRPF- und IS-Erklärungen abgleicht. Typische Diskrepanzen, die einen Prüfimpuls erzeugen:
- Zinseinkünfte auf einem ausländischen Konto, die nicht in der IRPF-Anlage F erscheinen
- Dividenden oder Kursgewinne aus ausländischen Depots ohne Gegenbuchung in der Erklärung
- Mieteinnahmen aus EU-Auslandsimmobilien (DAC1) ohne Deklaration
- Modelo 720-Angaben inkonsistent mit CRS-Daten (abweichende Kontostände)
- Kapitalzuflüsse auf spanischen Konten ohne nachvollziehbare Quelle
Vergleich: Freiwillige Regularisierung vs. AEAT-Prüfung
| Szenario | Steuernachzahlung | Zinsen | Zuschlag/Sanktion |
|---|---|---|---|
| Freiwillig (bis 3 Monate Verzug) | 100 % | 0 % | 5 % Zuschlag (kein Bußgeld) |
| Freiwillig (3–6 Monate) | 100 % | 0 % | 10 % Zuschlag |
| Freiwillig (6–12 Monate) | 100 % | 0 % | 15 % Zuschlag |
| Freiwillig (über 12 Monate) | 100 % | Ja | 20 % Zuschlag |
| AEAT-Prüfung (leve) | 100 % | Ja | 50 % Bußgeld |
| AEAT-Prüfung (grave) | 100 % | Ja | 50–100 % Bußgeld |
| AEAT-Prüfung (muy grave) | 100 % | Ja | 100–150 % Bußgeld |
Der entscheidende Unterschied: Wer vor Eröffnung eines Verfahrens freiwillig regularisiert, vermeidet Sanktionen vollständig und zahlt nur die Steuerschuld plus den Verspätungszuschlag nach Art. 27 LGT.
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