Das Prinzip der weltweiten Besteuerung durch die USA
Die Vereinigten Staaten wenden das Staatsbürgerschaftsprinzip an: Jeder US-Staatsbürger und jeder Green-Card-Inhaber bleibt unbegrenzt steuerpflichtig, solange er seinen US-Pass nicht aufgibt. Wer nach Spanien zieht, wird dort zusätzlich steueransässig und unterliegt dem spanischen IRPF – es entstehen damit zwei Steuererklärungspflichten, die aufeinander abgestimmt werden müssen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Spanien (unterzeichnet 1990, in Kraft getreten 1993) verhindert zwar die vollständige Doppelbesteuerung, löst aber nicht alle Konflikte. Der Foreign Tax Credit (FTC) nach IRC § 901 ist das wichtigste Instrument, um in Spanien gezahlte Steuern auf die US-Steuerschuld anzurechnen. Der Foreign Earned Income Exclusion (FEIE) nach IRC § 911 kann alternativ oder ergänzend genutzt werden.
FBAR – Report of Foreign Bank and Financial Accounts (FinCEN 114)
Das FBAR (FinCEN 114) ist keine Steuererklärung, sondern eine Informationsmeldung an das US-Finanzministerium (FinCEN). Sie ist einzureichen, wenn der Gesamtwert aller ausländischen Finanzkonten zu irgendeinem Zeitpunkt des Jahres 10.000 USD überschreitet.
Was muss gemeldet werden?
- Bankkonten (Giro-, Spar- und Festgeldkonten) bei spanischen und anderen ausländischen Instituten
- Wertpapierdepots bei ausländischen Brokern
- Lebensversicherungen mit Rückkaufswert
- Rentenkonten (z. B. spanische Pensionspläne, planes de pensiones)
- Konten, über die Sie lediglich eine Verfügungsvollmacht (Signature Authority) besitzen, auch ohne eigenes Guthaben
Frist: Das FBAR ist elektronisch über das BSA E-Filing System bis zum 15. April einzureichen. Die automatische Fristverlängerung bis zum 15. Oktober gilt ohne separaten Antrag.
Strafen bei Nichteinreichung
Die FBAR-Strafen sind erheblich: Bei nicht vorsätzlichen Verstößen (non-willful) bis zu 14.489 USD pro Konto und Jahr; bei Vorsatz (willful) das höhere von 100.000 USD oder 50 % des Kontostands pro Verletzung. Zusätzlich drohen strafrechtliche Konsequenzen.
FATCA – Form 8938 (Statement of Specified Foreign Financial Assets)
FATCA ist ein Bundesgesetz (IRC § 6038D), das zusätzlich zum FBAR eine eigene Meldung verlangt. Form 8938 wird der US-Steuererklärung (Form 1040) beigelegt und hat höhere Meldeschwellen als das FBAR.
Meldeschwellen für im Ausland lebende US-Bürger
| Situation | Jahresende-Schwelle | Schwelle zu irgendeinem Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Einzelperson im Ausland | 200.000 USD | 300.000 USD |
| Gemeinsam veranlagte Ehepaare im Ausland | 400.000 USD | 600.000 USD |
| Einzelperson in den USA | 50.000 USD | 75.000 USD |
Strafe bei Nichteinreichung: 10.000 USD, zuzüglich bis zu 50.000 USD bei fortgesetztem Versäumnis nach IRS-Aufforderung. Im Gegensatz zum FBAR umfasst Form 8938 auch ausländische Gesellschaftsanteile, Schuldverschreibungen und bestimmte Finanzinstrumente.
Modelo 720 – Erklärung über Auslandsvermögen in Spanien
Zusätzlich zu den US-Pflichten verlangt Spanien das Modelo 720 für im Ausland gehaltenes Vermögen. Es ist einzureichen, wenn der Wert einer der drei Vermögenskategorien 50.000 EUR übersteigt:
- Konten bei ausländischen Finanzinstituten
- Wertpapiere, Beteiligungen, Lebensversicherungen und Rentenansprüche im Ausland
- Ausländische Immobilien und Rechte an diesen
EuGH-Urteil C-788/19: Das ursprüngliche Sanktionsregime des Modelo 720 (Besteuerung von nicht gemeldeten EU/EWR-Vermögenswerten als nicht verjährbare Gewinne) wurde vom Europäischen Gerichtshof für unvereinbar mit EU-Recht erklärt. Für Drittstaaten wie die USA gilt allerdings weiterhin eine zehnjährige Verjährungsfrist.
Frist und Folgemeldungen
Das Modelo 720 ist erstmalig einzureichen, wenn die Schwellen überschritten werden. Folgemeldungen sind nur dann erforderlich, wenn sich der Wert einer Kategorie um mehr als 20.000 EUR verändert hat oder neue meldepflichtige Positionen hinzukommen. Die Einreichungsfrist ist der 31. März des Folgejahres.
Foreign Tax Credit vs. Foreign Earned Income Exclusion
Die strategische Entscheidung zwischen FTC und FEIE hat erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtsteuerlast:
| Merkmal | Foreign Tax Credit (FTC) | Foreign Earned Income Exclusion (FEIE) |
|---|---|---|
| Anwendungsbereich | Alle Einkommensarten | Nur Arbeitseinkommen (earned income) |
| Maximalbetrag 2025 | Unbegrenzt (nach Kategorien) | ca. 126.500 USD + Housing Exclusion |
| Effekt auf US-Steuerschuld | Direkter Abzug der ausländischen Steuer | Ausschluss des Einkommens von der US-Besteuerung |
| Interaktion mit IRA/401(k) | Kein Einfluss auf Beitragsberechtigung | Kann IRA-Beitragsberechtigung reduzieren |
| Vorteilhaft wenn | Hohe ausländische Steuerrate | Niedrige ausländische Steuerrate |
Da der spanische IRPF-Spitzensteuersatz (bis 47 % plus regionale Aufschläge) typischerweise über dem US-Bundessteuersatz liegt, ist der FTC für die meisten US-Bürger in Spanien vorteilhafter. Es empfiehlt sich jedoch eine individuelle Berechnung beider Szenarien.
Sozialversicherung und Totalisationsabkommen
Das US-spanische Totalisationsabkommen verhindert eine doppelte Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Entsandte Arbeitnehmer (normalerweise bis zu fünf Jahre) zahlen weiter in ihr Heimatland. Selbstständige US-Bürger in Spanien sollten prüfen, ob sie dem US-Self-Employment-Tax (15,3 % auf die ersten ca. 168.600 USD Einkommen 2024) oder dem spanischen Sistema de Seguridad Social unterliegen.
Compliance-Kalender für US-Bürger in Spanien
| Frist | Pflicht | Behörde |
|---|---|---|
| 30. Januar | Spanische Lohnsteuerbescheinigung (Modelo 190) | AEAT |
| 15. April | US Form 1040 (oder Verlängerungsantrag), FBAR (automatisch bis 15. Okt.) | IRS / FinCEN |
| 31. März | Modelo 720 (Auslandsvermögen) | AEAT |
| April–Juni | Spanische IRPF-Erklärung (Campaña de la Renta) | AEAT |
| 15. Juni | Form 1040 automatische Verlängerung für im Ausland lebende US-Bürger | IRS |
| 15. Oktober | Endgültige Verlängerungsfrist US-Steuererklärung und FBAR | IRS / FinCEN |
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