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US-Staatsbürger in Spanien: FBAR, FATCA und Modelo 720

Die USA besteuern ihre Staatsbürger weltweit – unabhängig vom Wohnsitz. Wer als Amerikaner nach Spanien zieht, ist gleichzeitig dem US-Steuerrecht und dem spanischen IRPF ausgesetzt. Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Meldepflichten und Vermeidungsstrategien.

📅 Mai 2026 ⏱ Lesezeit: ca. 10 Minuten ✍ Jacob Salama, Steueranwalt

Das Prinzip der weltweiten Besteuerung durch die USA

Die Vereinigten Staaten wenden das Staatsbürgerschaftsprinzip an: Jeder US-Staatsbürger und jeder Green-Card-Inhaber bleibt unbegrenzt steuerpflichtig, solange er seinen US-Pass nicht aufgibt. Wer nach Spanien zieht, wird dort zusätzlich steueransässig und unterliegt dem spanischen IRPF – es entstehen damit zwei Steuererklärungspflichten, die aufeinander abgestimmt werden müssen.

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Spanien (unterzeichnet 1990, in Kraft getreten 1993) verhindert zwar die vollständige Doppelbesteuerung, löst aber nicht alle Konflikte. Der Foreign Tax Credit (FTC) nach IRC § 901 ist das wichtigste Instrument, um in Spanien gezahlte Steuern auf die US-Steuerschuld anzurechnen. Der Foreign Earned Income Exclusion (FEIE) nach IRC § 911 kann alternativ oder ergänzend genutzt werden.

FBAR – Report of Foreign Bank and Financial Accounts (FinCEN 114)

Das FBAR (FinCEN 114) ist keine Steuererklärung, sondern eine Informationsmeldung an das US-Finanzministerium (FinCEN). Sie ist einzureichen, wenn der Gesamtwert aller ausländischen Finanzkonten zu irgendeinem Zeitpunkt des Jahres 10.000 USD überschreitet.

Was muss gemeldet werden?

Frist: Das FBAR ist elektronisch über das BSA E-Filing System bis zum 15. April einzureichen. Die automatische Fristverlängerung bis zum 15. Oktober gilt ohne separaten Antrag.

Strafen bei Nichteinreichung

Die FBAR-Strafen sind erheblich: Bei nicht vorsätzlichen Verstößen (non-willful) bis zu 14.489 USD pro Konto und Jahr; bei Vorsatz (willful) das höhere von 100.000 USD oder 50 % des Kontostands pro Verletzung. Zusätzlich drohen strafrechtliche Konsequenzen.

FATCA – Form 8938 (Statement of Specified Foreign Financial Assets)

FATCA ist ein Bundesgesetz (IRC § 6038D), das zusätzlich zum FBAR eine eigene Meldung verlangt. Form 8938 wird der US-Steuererklärung (Form 1040) beigelegt und hat höhere Meldeschwellen als das FBAR.

Meldeschwellen für im Ausland lebende US-Bürger

SituationJahresende-SchwelleSchwelle zu irgendeinem Zeitpunkt
Einzelperson im Ausland200.000 USD300.000 USD
Gemeinsam veranlagte Ehepaare im Ausland400.000 USD600.000 USD
Einzelperson in den USA50.000 USD75.000 USD

Strafe bei Nichteinreichung: 10.000 USD, zuzüglich bis zu 50.000 USD bei fortgesetztem Versäumnis nach IRS-Aufforderung. Im Gegensatz zum FBAR umfasst Form 8938 auch ausländische Gesellschaftsanteile, Schuldverschreibungen und bestimmte Finanzinstrumente.

Modelo 720 – Erklärung über Auslandsvermögen in Spanien

Zusätzlich zu den US-Pflichten verlangt Spanien das Modelo 720 für im Ausland gehaltenes Vermögen. Es ist einzureichen, wenn der Wert einer der drei Vermögenskategorien 50.000 EUR übersteigt:

  1. Konten bei ausländischen Finanzinstituten
  2. Wertpapiere, Beteiligungen, Lebensversicherungen und Rentenansprüche im Ausland
  3. Ausländische Immobilien und Rechte an diesen

EuGH-Urteil C-788/19: Das ursprüngliche Sanktionsregime des Modelo 720 (Besteuerung von nicht gemeldeten EU/EWR-Vermögenswerten als nicht verjährbare Gewinne) wurde vom Europäischen Gerichtshof für unvereinbar mit EU-Recht erklärt. Für Drittstaaten wie die USA gilt allerdings weiterhin eine zehnjährige Verjährungsfrist.

Frist und Folgemeldungen

Das Modelo 720 ist erstmalig einzureichen, wenn die Schwellen überschritten werden. Folgemeldungen sind nur dann erforderlich, wenn sich der Wert einer Kategorie um mehr als 20.000 EUR verändert hat oder neue meldepflichtige Positionen hinzukommen. Die Einreichungsfrist ist der 31. März des Folgejahres.

Foreign Tax Credit vs. Foreign Earned Income Exclusion

Die strategische Entscheidung zwischen FTC und FEIE hat erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtsteuerlast:

MerkmalForeign Tax Credit (FTC)Foreign Earned Income Exclusion (FEIE)
AnwendungsbereichAlle EinkommensartenNur Arbeitseinkommen (earned income)
Maximalbetrag 2025Unbegrenzt (nach Kategorien)ca. 126.500 USD + Housing Exclusion
Effekt auf US-SteuerschuldDirekter Abzug der ausländischen SteuerAusschluss des Einkommens von der US-Besteuerung
Interaktion mit IRA/401(k)Kein Einfluss auf BeitragsberechtigungKann IRA-Beitragsberechtigung reduzieren
Vorteilhaft wennHohe ausländische SteuerrateNiedrige ausländische Steuerrate

Da der spanische IRPF-Spitzensteuersatz (bis 47 % plus regionale Aufschläge) typischerweise über dem US-Bundessteuersatz liegt, ist der FTC für die meisten US-Bürger in Spanien vorteilhafter. Es empfiehlt sich jedoch eine individuelle Berechnung beider Szenarien.

Sozialversicherung und Totalisationsabkommen

Das US-spanische Totalisationsabkommen verhindert eine doppelte Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Entsandte Arbeitnehmer (normalerweise bis zu fünf Jahre) zahlen weiter in ihr Heimatland. Selbstständige US-Bürger in Spanien sollten prüfen, ob sie dem US-Self-Employment-Tax (15,3 % auf die ersten ca. 168.600 USD Einkommen 2024) oder dem spanischen Sistema de Seguridad Social unterliegen.

Compliance-Kalender für US-Bürger in Spanien

FristPflichtBehörde
30. JanuarSpanische Lohnsteuerbescheinigung (Modelo 190)AEAT
15. AprilUS Form 1040 (oder Verlängerungsantrag), FBAR (automatisch bis 15. Okt.)IRS / FinCEN
31. MärzModelo 720 (Auslandsvermögen)AEAT
April–JuniSpanische IRPF-Erklärung (Campaña de la Renta)AEAT
15. JuniForm 1040 automatische Verlängerung für im Ausland lebende US-BürgerIRS
15. OktoberEndgültige Verlängerungsfrist US-Steuererklärung und FBARIRS / FinCEN

Doppelte Steuerpflicht koordinieren – professionelle Beratung

Als US-Staatsbürger in Spanien benötigen Sie einen Berater, der beide Steuersysteme versteht. Jacob Salama ist zugelassener Rechtsanwalt (Nr. 11.294 ICAM) mit Spezialisierung auf internationale Besteuerung.

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Häufig gestellte Fragen

Das Streamlined Foreign Offshore Procedure (SFOP) ermöglicht US-Bürgern im Ausland, verspätete Steuererklärungen und FBARs ohne die üblichen Strafzahlungen nachzureichen. Voraussetzung ist, dass die Versäumnisse nicht vorsätzlich (non-willful) waren. Man reicht drei Jahre Steuererklärungen, sechs Jahre FBARs und eine Erklärung zur Nicht-Vorsätzlichkeit ein. Bei Vorsätzlichkeit greift stattdessen das Offshore Voluntary Disclosure Program (OVDP). Wichtig: Sobald IRS oder AEAT bereits ermitteln, entfällt diese Möglichkeit.
Ja. Spanien und die USA haben 2013 ein FATCA-Abkommen (IGA Modell 1) unterzeichnet. Spanische Finanzinstitute melden Konten von US-Personen an die AEAT, die diese Daten an den IRS weiterleitet. Gleichzeitig sendet der IRS Daten über in den USA gehaltene Konten spanischer Steueransässiger an die AEAT. Dieser gegenseitige Austausch findet jährlich statt und ist vollständig automatisiert.
Spanische Sozialversicherungsrenten werden in den USA als ordentliches Einkommen besteuert, sofern keine Ausnahme nach dem DBA gilt. Das Totalisationsabkommen regelt die Beitragspflicht, nicht aber die Besteuerung der Leistungen. US-Bürger mit spanischer Rente sollten Form 1040 sowie ggf. Form 8938 einreichen, wenn die Rentenansprüche als ausländisches Finanzvermögen qualifizieren.
Ja, sofern Sie den Bona-Fide-Resident-Test oder den Physical-Presence-Test erfüllen. Der FEIE-Betrag für 2025 beträgt ca. 126.500 USD und gilt nur für Arbeitseinkommen. Er ist nicht auf Kapitalerträge, Renten oder passives Einkommen anwendbar. Da der spanische IRPF-Satz meist über dem US-Satz liegt, ist der Foreign Tax Credit für die meisten Expats in Spanien günstiger – eine Einzelfallberechnung ist jedoch unerlässlich.
Beim FBAR ist jeder Kontoinhaber separat meldepflichtig, wenn der gemeinsame Kontobestand zusammen mit allen anderen Auslandskonten 10.000 USD übersteigt. Ehepartner können unter bestimmten Voraussetzungen einen gemeinsamen FBAR einreichen. Auch bei lediglich vorhandener Verfügungsvollmacht (Signature Authority) besteht Meldepflicht, auch wenn das Konto einer anderen Person gehört.
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