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Steuerprüfung in Spanien: Ihre Rechte und Verteidigung

Sie haben ein Schreiben der Agencia Tributaria (AEAT) erhalten oder erwarten eine Betriebsprüfung? Erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft, welche Fristen gelten, welche Sanktionen drohen — und wie wir Sie professionell vertreten.

Was ist eine spanische Steuerprüfung (Comprobación / Inspección fiscal)?

Die spanische Abgabenordnung (Ley General Tributaria, LGT) kennt verschiedene Arten von Prüfungsmaßnahmen der Agencia Tributaria (AEAT). Es ist entscheidend, von Beginn an genau zu wissen, mit welcher Art von Prüfung Sie es zu tun haben — denn davon hängen Umfang, Fristen und Abwehrstrategie ab.

Grundsätzlich unterscheidet das spanische Recht zwischen eher routinemäßigen Überprüfungen (actuaciones de gestión) und förmlichen Betriebsprüfungen durch den Inspektionsdienst (actuaciones de inspección). Beide können für Steuerpflichtige erhebliche Konsequenzen haben.

Die drei zentralen Prüfungsarten

Begrenzte Überprüfung

Comprobación limitada (Art. 136–140 LGT)

Eine verwaltungstechnische Überprüfung einzelner Steuern oder Zeiträume durch das Finanzamt (Gestión Tributaria). Typisch für: Abweichungen in der IRPF-Erklärung, nicht erklärte Mieteinnahmen, fehlende Vorauszahlungen. Die Behörde darf keine Buchhaltungsunterlagen anfordern — ein wichtiger Schutz, der die Abwehr erleichtert.

Allgemeine Betriebsprüfung

Inspección fiscal — Actuaciones generales (Art. 148 LGT)

Die umfassendste Form der Prüfung, durchgeführt durch den Inspektionsdienst der AEAT. Kann alle Steuern und alle noch offenen Zeiträume umfassen. Berechtigt zur Anforderung von Buchhaltungsunterlagen, Bankauszügen und zur Durchführung von Befragungen. Wird oft eingeleitet, wenn die Behörde erhebliche Unregelmäßigkeiten vermutet.

Ermittlungsmaßnahmen

Actuaciones de comprobación e investigación (Art. 141 LGT)

Besondere Ermittlungsmaßnahmen, die auch bisher der Behörde unbekannte Sachverhalte aufdecken sollen — zum Beispiel nicht erklärte Auslandskonten, versteckte Einkünfte oder verdeckte Schenkungen. Diese Maßnahmen können mit der allgemeinen Betriebsprüfung kombiniert werden und haben den größten Eingriffscharakter.

Was löst eine AEAT-Prüfung aus?

Für deutsche Steuerpflichtige mit Spanien-Bezug gibt es mehrere typische Auslöser. Keiner davon bedeutet automatisch eine Prüfung — aber das Zusammentreffen mehrerer Faktoren erhöht das Risiko erheblich.

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CRS-Datenaustausch

Seit 2017 tauschen Deutschland und Spanien im Rahmen des Common Reporting Standard (CRS / DAC2) automatisch Kontoinformationen aus. Die AEAT erhält jährlich Informationen über in Deutschland gehaltene Bankkonten spanischer Steuerresidenten — einschließlich Saldo und Kapitalerträge.

CRS / OECD AEOI Standard
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Modelo 720 — Auslandsvermögen

Das Modelo 720 ist die spanische Meldepflicht für im Ausland gehaltene Vermögenswerte (Konten, Immobilien, Wertpapiere) ab €50.000. Abweichungen zwischen dem gemeldeten Vermögen und den über CRS eingegangenen Daten sind ein direkter Prüfauslöser.

DA 18.ª Ley 7/2012
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DAC7 — Plattformberichte

Seit 2023 melden Online-Plattformen (Airbnb, eBay, Amazon, Fiverr etc.) automatisch die Umsätze ihrer Nutzer an die zuständige Steuerbehörde. Diese Daten werden zwischen EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht (DAC7-Richtlinie) und landen direkt bei der AEAT.

DAC7 / Richtlinie 2021/514/EU
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Deutsch-spanischer Behördenaustausch

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und die AEAT tauschen auf Ersuchen und spontan Informationen aus — zum Beispiel wenn das deutsche Finanzamt bei einer Prüfung spanische Einkünfte eines deutschen Steuerpflichtigen feststellt und die AEAT informiert.

Art. 25 DBA Deutschland-Spanien
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Immobilientransaktionen

Kauf, Verkauf oder Schenkung von spanischen Immobilien wird dem Finanzamt durch Notare und Grundbuchämter gemeldet. Auffälligkeiten beim Kaufpreis, nicht erklärte Veräußerungsgewinne oder Mieteinnahmen können eine Prüfung auslösen.

Art. 93 LGT (Auskunftspflicht Dritter)
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Bankkontenberichte (Modelo 347 / S-1)

Spanische Banken melden der AEAT jährlich alle Kontobewegungen und Guthaben. Zuflüsse aus Deutschland (Renten, Gehalt, Kapitalerträge), die keiner Steuererklärung entsprechen, können automatisch einen Datenabgleich und anschließend ein Requerimiento auslösen.

Modelo 347 / RGAT Art. 31 ff.

Von der Benachrichtigung bis zum Bescheid: Die Phasen der Steuerprüfung

Eine spanische Betriebsprüfung folgt einem gesetzlich geregelten Ablauf. Jede Phase bietet spezifische Verteidigungsmöglichkeiten — und in jeder Phase zählt die richtige Strategie.

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Phase 1 — Einleitung

Providencia de inicio — Einleitungsverfügung

Die Prüfung beginnt offiziell mit der Providencia de inicio, einem internen Verwaltungsakt, der die Prüfung einleitet. Gleichzeitig erhalten Sie ein Requerimiento oder eine Einladung zur ersten Besprechung. Ab diesem Moment beginnt die maximale Prüfungsdauer zu laufen.

  • Ab dem Tag der Mitteilung gilt die Prüfung als "eröffnet"
  • Eine freiwillige Regularisierung ist ab jetzt mit mindestens 50% Sanktion verbunden
  • Sie haben das Recht, einen Vertreter zu benennen (Art. 46 LGT)
Art. 87 RGAT — Providencia de inicio
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Phase 2 — Dokumentenanforderung

Requerimiento — Auskunfts- und Vorlageverlangen

Der Inspektor fordert schriftlich die Vorlage von Unterlagen an: Steuererklärungen, Kontoauszüge, Verträge, Belege für Ausgaben. Hier ist größte Sorgfalt geboten: Nur genau das vorlegen, was verlangt wird — nicht mehr. Jedes freiwillig vorgelegte Dokument kann neue Fragen aufwerfen.

  • Frist für die Antwort: in der Regel 10–15 Werktage (verlängerbar auf Antrag)
  • Ablehnung ohne Grund kann als Obstruktion gewertet werden und die Sanktion erhöhen
  • Wir prüfen jeden Requerimiento auf Zulässigkeit und Umfang
Art. 93 LGT — Informationspflichten Dritter
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Phase 3 — Prüfungshandlungen

Actuaciones de inspección — Prüfungshandlungen

In dieser Phase finden die eigentlichen Prüfungshandlungen statt: Besprechungen mit dem Inspektor, Auswertung der vorgelegten Unterlagen, eventuell Befragungen von Dritten. Diese Phase kann Monate dauern. Die gesetzliche Maximaldauer beträgt grundsätzlich 18 Monate, bei komplexen Fällen bis zu 27 Monate (Art. 150 LGT).

  • Bei Nichterscheinen zum Termin: Fristsetzung mit Säumnisfolgen
  • Der Steuerpflichtige darf zu jeder Besprechung einen Bevollmächtigten hinzuziehen
  • Alle Besprechungen werden in Protokollen festgehalten — lesen Sie diese sorgfältig
Art. 150 LGT — Prüfungsdauer
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Phase 4 — Abschlussdokument

Acta de inspección — Das Prüfungsprotokoll

Am Ende der Prüfungshandlungen erstellt der Inspektor ein Acta de inspección. Es gibt zwei Varianten:

  • Acta de conformidad: Sie stimmen dem Ergebnis zu. Dies führt zu einer automatischen Sanktionsreduktion von 30%. Achtung: Zustimmung bedeutet Verzicht auf bestimmte Rechtsmittel.
  • Acta de disconformidad: Sie lehnen das Ergebnis ab und bestreiten die Feststellungen. Das Verfahren geht weiter — mit vollem Rechtsmittelweg. Strategisch oft die bessere Wahl, wenn die Feststellungen angreifbar sind.
Art. 155–157 LGT — Actas de inspección
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Phase 5 — Bescheid

Liquidación — Steuerfestsetzungsbescheid

Auf das Acta folgt die förmliche Liquidación (Steuerbescheid) sowie — in einem separaten, aber parallelen Verfahren — der Sanktionsbescheid (resolución sancionadora). Gegen beide Bescheide beginnen mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe die Rechtsmittelfristen zu laufen.

  • Frist für den Recurso de reposición: 1 Monat ab Bekanntgabe
  • Frist für die Reclamación económico-administrativa (TEAR): 1 Monat
  • Zahlung unter Vorbehalt möglich, um Zinslauf zu stoppen — strategisch prüfen
Art. 101 LGT — Liquidación tributaria

Wie lange kann die AEAT zurückgreifen?

Die Verjährungsfristen im spanischen Steuerrecht sind komplex — und für internationale Fälle oft erheblich länger als im deutschen Recht. Kennen Sie Ihre Fristen.

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Jahre — Regelfall

Allgemeine Verjährungsfrist

Nach Art. 66 LGT verjährt das Recht der AEAT zur Festsetzung von Steuern grundsätzlich nach vier Jahren ab dem Ende der Abgabefrist der jeweiligen Erklärung. Dies ist die Standardfrist für die meisten Einkommensteuer- und Umsatzsteuerfälle.

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Jahre — internationale Verschleierung

Verlängerte Frist für ausländische Vermögenswerte

Art. 39.2 LIRPF sieht für nicht erklärte ausländische Bankkonten und Vermögenswerte (Modelo 720) eine verlängerte Frist vor, die faktisch keine Verjährung kennt, solange der Sachverhalt nicht offenbart wurde. Das EuGH-Urteil C-788/19 hat diese Regelung teilweise eingeschränkt, aber nicht abgeschafft.

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Unterbrechungsregeln beachten

Unterbrechung der Verjährung

Jede Prüfungshandlung, jedes Requerimiento, jedes Rechtsmittel oder jede Zahlung unterbricht die Verjährungsfrist — und setzt sie neu in Gang (Art. 68 LGT). In der Praxis bedeutet dies: Sobald eine Prüfung läuft, läuft die Uhr neu.

Wichtiger Hinweis zu Art. 150 LGT (Prüfungsdauer): Die Prüfung selbst ist zeitlich begrenzt. Bei Standardfällen hat die Inspektion 18 Monate Zeit; bei komplexen internationalen Fällen bis zu 27 Monate. Überschreitet die Behörde diese Frist und hat den Steuerpflichtigen nicht rechtzeitig benachrichtigt, gelten die innerhalb der Prüfung erfolgten Unterbrechungshandlungen als nicht geschehen — die Verjährung läuft dann weiter, als hätte die Prüfung nicht existiert. Dies ist ein wichtiges Verteidigungsargument, das wir stets prüfen.

Welche Strafen drohen? Das spanische Sanktionssystem

Spanien unterscheidet drei Schweregrade von Steuerverstößen (Art. 191–193 LGT). Dazu kommen Verzugszinsen (intereses de demora) und — bei Zustimmung oder Kooperation — mögliche Reduktionen.

Schweregrad Tatbestand (Art. LGT) Sanktion (% der Steuerschuld) Typische Fälle für Deutsche
Leve
Geringfügig
Art. 191.1 LGT — einfache Unterlassung ohne Verschleierungsabsicht; Steuerschuld unter €3.000 oder keine Verdeckung 50% der hinterzogenen Steuer Vergessene Mieteinnahmen aus Spanien, kleiner Fehler in der IRPF-Erklärung
Grave
Schwerwiegend
Art. 191.3 LGT — Steuerschuld über €3.000 mit Verdeckungshandlungen oder Nutzung fingierter Personen 50%–100% der hinterzogenen Steuer Nicht erklärtes CRS-Konto mit erheblichem Saldo, falsch deklarierter Kaufpreis einer Immobilie
Muy grave
Besonders schwer
Art. 191.4 LGT — Nutzung von Scheinfirmen, falschen Rechnungen, Steueroasen oder organisierten Strukturen zur Verschleierung 100%–150% der hinterzogenen Steuer Strukturierte Verschleierung über Offshore-Gesellschaften, systematische Nichterfüllung Modelo 720
Verzugszinsen (Intereses de demora) Aktuell ca. 4,0625% p.a. (jährlich festgesetzt) Laufen ab dem Tag, an dem die Steuer hätte gezahlt werden müssen — nicht erst ab der Prüfung
Sanktionsreduktionen — was die Belastung mindern kann
Acta de conformidad 30% Reduktion der Sanktion, wenn Sie dem Prüfungsergebnis zustimmen (kein Verzicht auf Rechtsmittel gegen die Liquidation, aber gegen den Sanktionsbescheid)
Prompte Zahlung Weitere 25% Reduktion, wenn Sie die Sanktion innerhalb der freiwilligen Zahlungsfrist begleichen und auf den Rekurs gegen den Sanktionsbescheid verzichten
Kooperationsbonus Aktive Mitwirkung und vollständige Offenlegung im Prüfungsverfahren kann die Sanktion in bestimmten Fällen mildern

Besonderheit nach EuGH-Urteil C-788/19 (Modelo 720)

Der Europäische Gerichtshof entschied im Januar 2022, dass die bis dahin geltenden automatischen Sanktionen für verspätete oder fehlerhafte Modelo-720-Erklärungen unverhältnismäßig und EU-rechtswidrig waren. Die damals drohenden pauschalen Steuernachzahlungen in Höhe von 150% des Auslandsvermögens (ohne Verjährung) wurden vom Gericht kassiert. Spanien hat das Modelo 720 daraufhin reformiert — es gilt weiterhin, aber die Sanktionen sind nun verhältnismäßiger. Wer in der Vergangenheit zu Unrecht zur Zahlung herangezogen wurde, kann unter Umständen Erstattungsansprüche haben. Sprechen Sie uns an.

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Strafrechtliches Risiko: Steuerhinterziehung nach Art. 305 CP

Spanisches Steuerstrafrecht ist keine Theorie — es wird angewendet. Wenn die hinterzogene Steuerschuld €120.000 je Steuerart und Veranlagungszeitraum übersteigt, kann die Agencia Tributaria den Fall an die Staatsanwaltschaft (Ministerio Fiscal) abgeben. Das Steuerstrafverfahren verdrängt dann das Verwaltungsverfahren.

Strafen nach Art. 305 Código Penal:

  • Hinterziehung bis €600.000: Freiheitsstrafe 1–5 Jahre + Geldstrafe bis zum Sechsfachen der hinterzogenen Steuer
  • Hinterziehung über €600.000, Nutzung von Steueroasen oder Begehung im Rahmen einer kriminellen Organisation (Art. 305 bis CP): Freiheitsstrafe 2–7 Jahre
  • Bewährungsstrafe möglich bei Zahlung vor Anklageschrift und erstmaliger Tat

Für Deutsche besonders relevant: Nicht erklärte deutsche Renteneinkünfte in Spanien, systematisch nicht deklarierte Mieteinnahmen aus mehreren Jahren und nicht gemeldete Wertpapierkonten mit erheblichem Saldo können die Schwelle von €120.000 kumuliert überschreiten.

Sobald strafrechtliche Relevanz besteht, gelten für die Beratung andere Regeln: anwaltliche Verschwiegenheit, Recht auf Schweigen, keine Kooperation ohne vorherige Absprache. Kontaktieren Sie uns, bevor Sie mit der Behörde kommunizieren.

Art. 305 & 305 bis Código Penal

Rechte des Steuerpflichtigen im spanischen Prüfungsverfahren

Das spanische Steuerrecht gewährt Ihnen im Prüfungsverfahren umfangreiche Rechte. Kennen Sie diese — und bestehen Sie auf ihrer Einhaltung.

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Recht auf anwaltliche Vertretung

Sie dürfen sich jederzeit durch einen bevollmächtigten Anwalt oder Steuerberater vertreten lassen (Art. 46 LGT). Sie sind nicht verpflichtet, persönlich an Prüfungsbesprechungen teilzunehmen. Empfehlung: Treten Sie ab dem ersten Kontakt nur durch einen Vertreter auf — Spontanaussagen können dem Prüfer ungewollt nützlich sein.

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Recht auf Akteneinsicht

Sie haben das Recht, die Prüfungsakte einzusehen (Art. 34.1.b LGT). Dies schließt die internen Berichte des Inspektors ein. Gerade in komplexen Fällen ist die Akteneinsicht unverzichtbar, um die Argumentation der Behörde vollständig zu verstehen und gezielt zu entgegnen.

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Recht auf Schweigen (in Grenzen)

Im Verwaltungsverfahren sind Sie verpflichtet, bestimmte Informationen zu liefern — Sanktionen drohen bei Nichtmitwirkung. Im strafrechtlichen Verfahren hingegen gilt das volle Schweigerecht. Die Grenze zwischen beiden Verfahren ist fließend — Ihre Antworten im Steuerverfahren können im Strafverfahren verwendet werden.

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Recht auf Fristeinhaltung durch die Behörde

Die Behörde ist an die gesetzlichen Verfahrensfristen gebunden (Art. 150 LGT: max. 18 bzw. 27 Monate). Überschreitungen haben rechtliche Konsequenzen — u.a. kann die Verjährungsfrist nicht durch Prüfungshandlungen innerhalb dieser Überschreitung unterbrochen worden sein. Wir überwachen den Fristenlauf sorgfältig.

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Recht auf schriftliche Kommunikation

Bestehen Sie darauf, dass alle Anfragen und Feststellungen schriftlich ergehen. Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen sind im Steuerrecht nicht bindend. Jeder Kontakt mit der Behörde sollte dokumentiert sein — Datum, Inhalt, anwesende Personen.

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Recht auf einen vollständigen Rechtsmittelweg

Gegen jeden Steuerbescheid stehen Ihnen mehrere Instanzen offen (Art. 222 ff. LGT): Recurso de reposición → TEAR (regionale Wirtschaftsverwaltungsgerichte) → TEAC (nationales Wirtschaftsverwaltungsgericht) → Audiencia Nacional → Tribunal Supremo. Dieser Weg kann 5–10 Jahre dauern, bietet aber echte Korrekturmöglichkeiten.

Von der Prüfung bis zum Tribunal Supremo

Das spanische Steuerrecht bietet einen mehrstufigen Rechtsweg. Nicht jeder Fall muss alle Stufen durchlaufen — aber es ist entscheidend, die Fristen exakt einzuhalten, da Versäumungen nicht heilbar sind.

Recurso de reposición

1 Monat Frist · Optionaler erster Schritt · Bei der AEAT selbst

→

TEAR

Tribunal Económico-Administrativo Regional · 1 Monat Frist · Unabhängig von der AEAT

→

TEAC

Nationales Wirtschaftsverwaltungsgericht · Nur bei Beträgen über €150.000 oder Rechtsfragen

→

Audiencia Nacional / TSJ

Verwaltungsgerichtsbarkeit · Volles gerichtliches Verfahren

→

Tribunal Supremo

Nur bei grundsätzlicher Rechtsfrage · Letzte Instanz im Verwaltungsrecht

Aufschubwirkung / Zahlungsaussetzung

Ein Rechtsmittel hat in Spanien grundsätzlich keine automatische aufschiebende Wirkung. Sie müssen die Schuld zahlen oder eine Sicherheit (aval bancario) stellen, um die Vollstreckung während des Verfahrens zu stoppen. Wir beraten Sie zur optimalen Sicherungsstrategie.

Fristen sind absolut

Im spanischen Steuerrecht gibt es keine "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" wegen verpasster Einspruchsfristen. Die Frist von einem Monat für den Recurso de reposición oder die Reclamación beim TEAR läuft unerbittlich — ab dem Tag der Zustellung des Bescheids.

Freiwillige Regularisierung: Jetzt handeln, bevor es zu spät ist

Der Zeitpunkt Ihrer Regularisierung ist entscheidend für die Höhe der Belastung. Wer handelt, bevor die Behörde aktiv wird, spart erheblich.

Vor Prüfungseröffnung
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Freiwillige Selbstanzeige — 0% Sanktion

Wer nicht erklärte Steuern aus eigener Initiative nachdekleriert und zahlt, bevor die Behörde eine Prüfung eingeleitet oder ein Requerimiento versandt hat, kann vollständig sanktionsfrei bleiben (Art. 27 LGT — recargo por declaración extemporánea).

  • Kein Sanktionsrisiko — nur Zuschläge für Verspätung (5–20% je nach Dauer)
  • Vollständiger Ausschluss eines Strafverfahrens bei vollständiger Zahlung
  • Verzugszinsen ab dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum sind jedoch zu zahlen
  • Setzt eine sorgfältige Aufarbeitung aller betroffenen Jahre voraus
Nach Prüfungseröffnung
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Kooperation im Verfahren — Mindest 50% Sanktion

Sobald die AEAT eine Prüfung eröffnet hat oder ein Requerimiento zugestellt wurde, ist eine sanktionsfreie Regularisierung nicht mehr möglich. Die Mindestsanktion beträgt dann 50% (Stufe leve). Dennoch gibt es Handlungsmöglichkeiten.

  • Acta de conformidad: 30% Reduktion der Sanktion
  • Prompte Zahlung nach Sanktionsbescheid: weitere 25% Reduktion
  • Vollständige Kooperation und Transparenz kann den Schweregrad mindern
  • Strafrechtliches Risiko bleibt — frühzeitig strafrechtliche Beratung sicherstellen

Typische Risikosituationen für deutsche Steuerpflichtige in Spanien

Bestimmte Sachverhalte sind für Personen mit deutsch-spanischem Bezug besonders risikoreich — oft weil die Informationen aus Deutschland direkt bei der AEAT landen.

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Nicht gemeldetes Modelo 720 für deutsche Konten

Als spanischer Steuerresident sind Sie verpflichtet, Auslandsvermögen über €50.000 im Modelo 720 zu melden. Wer sein deutsches Girokonto, Depot oder seine Lebensversicherung nicht gemeldet hat, riskiert eine Prüfung — denn die AEAT erhält diese Daten bereits automatisch über CRS. Die Diskrepanz zwischen CRS-Daten und Modelo 720 ist ein starker Auslöser für ein Requerimiento.

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Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien

Deutsche, die eine Ferienwohnung in Spanien besitzen und vermieten, sind in Spanien beschränkt steuerpflichtig (IRNR) — unabhängig davon, ob sie in Deutschland oder anderswo steuerlich ansässig sind. DAC7-Daten von Plattformen wie Airbnb landen ab 2024 bei der AEAT. Nicht erklärte Einnahmen aus Vorjahren sind ein klassischer Prüfungsanlass.

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Nicht erklärte deutsche Rente in Spanien

Wer als spanischer Steuerresident eine deutsche gesetzliche Rente oder Betriebsrente bezieht, muss diese in seiner spanischen IRPF-Erklärung angeben. Das DBA Deutschland-Spanien weist das Besteuerungsrecht für gesetzliche Renten Spanien zu. Viele Rentner deklarieren diese Einkünfte nicht — die CRS-Meldungen aus Deutschland machen sie aber sichtbar.

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Kapitalerträge aus deutschen Wertpapierdepots

Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus deutschen Wertpapierdepots müssen in Spanien in der IRPF-Erklärung angegeben werden. Die in Deutschland einbehaltene Kapitalertragsteuer (25% + Soli) wird zwar auf die spanische Steuer angerechnet — doch die Nichtdeklaration in Spanien ist ein eigenständiger Verstoß, auch wenn in Deutschland korrekt gezahlt wurde.

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Nicht deklariertes deutsches Betriebsvermögen

Spanische Steuerresidenten mit Beteiligungen an deutschen GmbHs oder Einzelunternehmen müssen diese im Modelo 720 und in der spanischen Einkommensteuererklärung (Einkünfte, Entnahmen) angeben. Verdeckte Gewinnausschüttungen oder nicht marktgerechte Verrechnungspreise zwischen einer deutschen GmbH und einem in Spanien lebenden Gesellschafter sind ein klassisches Prüfungsfeld.

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Doppelter Wohnsitz / Unklare Ansässigkeit

Wer sowohl in Deutschland als auch in Spanien einen Wohnsitz hat, kann in beiden Ländern als vollständig steuerpflichtig angesehen werden. Die AEAT und das deutsche Finanzamt können gleichzeitig prüfen. Ohne klare DBA-Tiebreaker-Analyse und ohne Koordination zwischen beiden Behörden droht echte Doppelbesteuerung plus Sanktionen in beiden Ländern.

10 Regeln für den Umgang mit einer spanischen Steuerprüfung

1

Antworten Sie nie ohne anwaltliche Vertretung

Jede Antwort an die AEAT — ob schriftlich oder mündlich — ist eine Erklärung, die im Verfahren verwendet wird. Ein unbedachter Satz kann den Umfang der Prüfung erheblich ausweiten. Benennen Sie einen Bevollmächtigten (Art. 46 LGT) und kommunizieren Sie ausschließlich über diesen.

2

Geben Sie nur an, was verlangt wird — nicht mehr

Ein Requerimiento fordert spezifische Unterlagen an. Legen Sie genau diese vor — und keine zusätzlichen Dokumente, die neue Prüfungsfelder öffnen könnten. Vollständige Transparenz ist keine Pflicht; vollständige Ehrlichkeit zu dem, was Sie liefern, schon.

3

Halten Sie alle Fristen schriftlich fest

Notieren Sie den genauen Tag der Zustellung jedes Schreibens. Spanische Fristen laufen ab Zustellungsdatum — nicht ab Empfangsdatum. Eine verpasste Frist im Rechtsmittelverfahren ist in aller Regel nicht heilbar.

4

Handeln Sie vor der Prüfungseröffnung — die Kosten sind erheblich geringer

Freiwillige Regularisierung vor Prüfungsbeginn kostet 5–20% Verspätungszuschlag plus Zinsen — aber keine Sanktion. Nach Prüfungseröffnung ist die Mindestsanktion 50%. Der Hebel ist eindeutig: Je früher Sie handeln, desto günstiger.

5

Prüfen Sie die Verjährungsfristen sorgfältig

Nicht jedes Jahr ist noch offen. Oft sind Steuerjahre bereits verjährt, die die AEAT zu prüfen versucht. Wir prüfen systematisch, welche Zeiträume noch zulässigerweise geprüft werden können — und welche nicht.

6

Unterschreiben Sie kein Acta de conformidad ohne anwaltliche Prüfung

Die 30%-Sanktionsreduktion bei Zustimmung klingt attraktiv — ist aber nicht immer die beste Option. Wenn die Feststellungen des Inspektors rechtlich angreifbar sind, ist das Acta de disconformidad mit Widerspruch oft wirtschaftlich vorteilhafter. Lassen Sie das kalkulieren.

7

Koordinieren Sie mit Ihrem deutschen Steuerberater

Was in Spanien geprüft wird, kann Auswirkungen auf die deutsche Steuererklärung haben — und umgekehrt. Stimmen Sie Ihre Antworten ab. Widersprüchliche Erklärungen gegenüber zwei Behörden können das Risiko massiv erhöhen.

8

Behalten Sie strafrechtliches Risiko im Blick

Wenn die potenzielle Steuerschuld €120.000 übersteigt oder übersteigen könnte, schalten Sie ab sofort nur noch über einen Anwalt mit Strafrechtskenntnissen. Die Grenze zwischen Steuerverfahren und Strafverfahren ist fließend — und die Regeln sind komplett unterschiedlich.

9

Zahlen Sie unter Vorbehalt, um Zinsen zu stoppen

Eine Zahlung unter ausdrücklichem Vorbehalt (pago con reserva) stoppt den Zinslauf, ohne Ihre Rechte aufzugeben. Strategisch sinnvoll, wenn der Rechtsmittelweg angestrebt wird und der Rechtsstreit sich über Jahre hinzieht.

10

Reagieren Sie sofort — nicht nach dem nächsten Urlaub

Spanische Behördenschreiben setzen Fristen in Gang, sobald sie zugestellt werden — unabhängig davon, ob Sie sie gelesen haben. Kümmern Sie sich um jedes Schreiben der AEAT unverzüglich. Im Zweifel: sofort Kontakt aufnehmen.

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Warten Sie nicht. In spanischen Steuerprüfungen entscheiden oft die ersten Reaktionen über das Ergebnis. Wir analysieren Ihre Situation vertraulich, klären die Fristen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie.

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Rechtlicher Hinweis

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Sie begründen kein Mandatsverhältnis. Steuergesetze ändern sich häufig; ihre Anwendung hängt von den individuellen Umständen ab. Handeln Sie nie auf Basis dieser Informationen allein — holen Sie stets spezifische Fachberatung ein. Jacob Salama — Salama Legal SLP — ist ein eingetragener spanischer Rechtsanwalt (Colegiado nº 11.294, ICAMálaga) und nicht zur Erteilung von US- oder UK-Rechtsberatung befugt.

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