Das Modelo 720 — die jährliche Erklärung über im Ausland gehaltene Vermögenswerte — wurde 2012 in Spanien eingeführt und löste international erhebliche Aufmerksamkeit aus. Das Formular verlangt von in Spanien ansässigen natürlichen Personen, ausländische Vermögenswerte zu deklarieren, wenn der Wert einer Kategorie €50.000 übersteigt. Für Trust-Begünstigte und Trust-Settlors ist die Anwendung dieser Pflicht besonders komplex — denn der Trust existiert als Rechtsform im spanischen Recht nicht, die Meldepflicht aber gleichwohl.
EuGH-Urteil vom 27. Januar 2022 (C-788/19): Der Europäische Gerichtshof erklärte wesentliche Teile des Modelo-720-Strafregimes für EU-rechtswidrig. Die automatische Qualifikation nicht deklarierter Auslandsvermögen als „ungerechtfertigte Vermögenszuwächse" und die unverhältnismäßigen Strafzuschläge wurden abgeschafft. Die Meldepflicht selbst besteht jedoch fort — mit einem reformierten, abgestuften Strafrahmen.
Rechtsgrundlage: Art. 42bis des Reglamento de Información (RD 1065/2007)
Die Trust-spezifische Meldepflicht ergibt sich aus Art. 42bis des Reglamento General de las actuaciones y los procedimientos de gestión e inspección tributaria (RD 1065/2007), eingeführt durch die Orden HAP/72/2013. Diese Vorschrift regelt, welche Informationen über Trusts und ähnliche Strukturen zu melden sind.
Kernpunkte der Regelung:
- Nicht der Trust selbst ist zu deklarieren — vielmehr müssen die underlying Assets des Trusts in den jeweiligen Kategorien gemeldet werden.
- Die Meldepflicht trifft denjenigen, der wirtschaftlich über die Vermögensgegenstände verfügt: den Settlor (wenn er Kontrolle behält), den Trustee (als juristische Verwaltungsinstanz) oder den Begünstigten (wenn er ein festgelegtes Recht hat).
- Für diskretionäre Trusts, bei denen keiner der Beteiligten in Spanien ansässig ist, entsteht keine Meldepflicht in Spanien.
Die drei Vermögenskategorien und ihre Anwendung auf Trust-Assets
Das Modelo 720 gliedert Auslandsvermögen in drei Kategorien. Für Trust-Begünstigte gelten dieselben Kategorien, angewendet auf die underlying Assets:
| Kategorie | Beschreibung | Trust-Anwendung | Schwellenwert |
|---|---|---|---|
| A — Bankkonten | Guthaben auf Konten bei ausländischen Kreditinstituten | Bankkonten des Trusts, sofern dem Begünstigten zuzurechnen | €50.000 Saldo zum 31.12. oder im Jahresdurchschnitt |
| B — Wertpapiere und Beteiligungen | Aktien, Anleihen, Investmentfonds, GmbH-Anteile | Portfolioinvestitionen des Trusts, Trust-gehaltene Gesellschaftsanteile | €50.000 Wert zum 31.12. |
| C — Immobilien | Im Ausland belegene Grundstücke und Gebäude | Immobilien im Trust-Eigentum | €50.000 Wert zum 31.12. |
Der Schwellenwert von €50.000 gilt pro Kategorie. Ein Trust mit einem britischen Aktienportfolio von €80.000 und einem Girokonto von €20.000 löst eine Meldepflicht nur für Kategorie B aus — sofern der Begünstigte zur Deklaration verpflichtet ist.
Wichtig: Der Schwellenwert bezieht sich auf den dem Begünstigten zurechenbaren Anteil
Wenn ein Trust mehrere Begünstigte hat, muss jeder Begünstigte nur seinen anteiligen Wert erklären. Bei einem Family Trust mit vier Begünstigten zu je 25% und einem Gesamtvermögen von €300.000 beträgt der auf jeden entfallende Anteil €75.000 — was die Meldepflicht auslöst. Bei einem Gesamtvermögen von €160.000 und vier gleichberechtigten Begünstigten wäre der Anteil €40.000 und die Meldepflicht entfiele.
Wer muss das Modelo 720 für Trust-Vermögen einreichen?
Fixed-Interest-Begünstigte
Begünstigte mit einem rechtlich festgelegten Anspruch auf Trust-Erträge oder -Kapital gelten für spanische Steuerzwecke als wirtschaftliche Eigentümer der underlying Assets. Sie müssen das Modelo 720 einreichen und die Trust-Assets in den entsprechenden Kategorien deklarieren. Die Angabe erfolgt mit dem Gesamtwert der Vermögensgegenstände, nicht dem Wert des Trust-Interesses.
Diskretionäre Begünstigte
Für diskretionäre Begünstigte ist die Rechtslage weniger klar:
- Haben sie keine rechtlich durchsetzbaren Ansprüche und wurden sie nicht über konkrete Vermögenswerte informiert, besteht nach herrschender Auslegung keine Meldepflicht.
- Hat der Trustee dem Begünstigten jedoch eine Mitteilung über seinen hypothetischen Anteil am Trust-Vermögen gemacht (z.B. in einem Letter of Wishes oder einem Trust-Statement), kann die AEAT argumentieren, dass eine wirtschaftliche Beteiligung vorliegt.
- In der Praxis empfehlen viele spanische Steuerberater eine freiwillige Deklaration, um das Risiko einer späteren Nachforderung zu minimieren.
Settlors mit Kontrollbefugnis
Settlors, die sich wesentliche Einflussrechte vorbehalten haben (reserved powers trusts), gelten als wirtschaftliche Eigentümer und müssen alle Trust-Assets im Modelo 720 deklarieren.
Fallbeispiel: Britischer Staatsbürger mit Jersey Discretionary Trust, ansässig in Málaga
Michael, 58 Jahre alt, britischer Staatsbürger, zieht 2024 nach Málaga. Sein Vater hat 1998 einen Jersey Discretionary Trust gegründet; Michael ist einer von vier Begünstigten. Das Trust-Vermögen umfasst ein britisches Aktienportfolio (£420.000) und ein Bankkonto bei Barclays Jersey (£35.000). Der Trustee hat Michael nie über seinen konkreten Anteil informiert.
Analyse: Michael hat kein festgelegtes Recht auf das Trust-Vermögen. Der Settlor (Vater, in Großbritannien ansässig) behält keine Kontrolle. Nach strenger Auslegung besteht keine Modelo-720-Pflicht für Michael. Dennoch ist eine freiwillige Deklaration der underlying Assets empfehlenswert, sobald Ausschüttungen absehbar sind oder der Trustee ihm Informationen übermittelt. Eine Beratung vor der ersten IRPF-Erklärung ist unerlässlich.
Frist und Einreichungsmodalitäten
Das Modelo 720 ist einmalig einzureichen, wenn die Schwellenwerte erstmalig überschritten werden. Eine erneute Einreichung ist nur erforderlich, wenn sich der Wert eines bereits deklarierten Vermögens um mehr als €20.000 erhöht hat oder wenn neue Vermögenswerte hinzukommen.
- Einreichungsfrist: 1. Januar bis 31. März des Folgejahres
- Einreichungsweg: Ausschließlich elektronisch über die AEAT-Website
- Bewertungsstichtag: 31. Dezember des Deklarationsjahres (für Kategorie B und C) bzw. Jahresdurchschnitt (für Kategorie A)
Strafen nach der Reform: Das reformierte Sanktionssystem
Nach dem EuGH-Urteil von 2022 und der Reform durch RDL 20/2022 wurden die Strafzuschläge erheblich angepasst. Das neue System sieht vor:
- Formelle Verstöße (Verspätung ohne Steuerhinterziehung): €100 pro Datensatz, mindestens €1.500 pro unterlassene Meldung
- Materielle Verstöße (Verknüpfung mit Steuerhinterziehung): Strafzuschlag von 150% der hinterzogenen Steuer — dieser Satz gilt weiterhin, wurde aber durch das EuGH-Urteil auf nachweislich hinterzogene Steuer begrenzt
- Verjährung: Die frühere Regelung, nach der nicht gemeldete Auslandsvermögen nie verjährten, wurde gestrichen. Es gelten die allgemeinen Verjährungsfristen (4 Jahre für reguläre Steuer; Ausnahme bei Steuerbetrug)
Wichtiger Hinweis: Obwohl die ursprünglichen Automatismusstrafzuschläge rechtswidrig erklärt wurden, kann die AEAT bei festgestellter Steuerhinterziehung durch Nichtdeklaration von Trust-Vermögen immer noch erhebliche Nachforderungen einschließlich Zinsen und Strafzuschlägen verhängen. Das Risiko einer freiwilligen Selbstanzeige (regularización voluntaria) ist fast immer geringer als das Entdeckungsrisiko.
Wie Trust-Assets im Modelo 720 angegeben werden — wenn keine eindeutige Eigentümerstruktur besteht
Eines der größten praktischen Probleme bei der Deklaration von Trust-Vermögen ist, dass die Trust-Struktur oft keine klare Zuordnung zu einer Person erlaubt. Die AEAT-Formulare sind für traditionelle Eigentumsstrukturen konzipiert. Folgende Angaben sind bei Trust-Assets zu machen:
- Kategorie A (Bankkonten): IBAN und BIC der Trust-Konten; als Eigentümer wird der Trust angegeben, ergänzt durch den Namen des Trustees und die Trust-Registrierungsnummer (z.B. Jersey Registration Number)
- Kategorie B (Wertpapiere): ISIN der einzelnen Wertpapiere, Depotbank, Depotnummer; Bewertung zum Marktwert am 31.12.
- Kategorie C (Immobilien): Grundbuchnummer, Adresse, Kaufpreis oder Verkehrswert
In der Praxis wird die Rubrik „Titularidad" (Eigentumsform) oft mit „Beneficiario" (Begünstigter) oder „Titular real" (wirtschaftlicher Eigentümer) ausgefüllt, mit einem erklärenden Kommentar zur Trust-Struktur.
Interaction mit dem automatischen Informationsaustausch (CRS/FATCA)
Seit der Einführung des Common Reporting Standard (CRS) und FATCA erhalten die AEAT und andere Steuerbehörden automatisch Informationen über ausländische Finanzkonten von in Spanien ansässigen Personen. Dies gilt auch für Trust-Konten:
- Jersey, Guernsey, Isle of Man und die Kanalinseln nehmen am CRS teil und melden Kontodaten an die AEAT.
- Cayman Islands nehmen ebenfalls am CRS teil (seit 2017).
- Die AEAT hat so zunehmend Vorabinformationen, welche Trusts spanisch ansässige Begünstigte haben — und kann fehlende Modelo-720-Erklärungen gezielt identifizieren.
Praxis-Empfehlung: Gehen Sie davon aus, dass die AEAT bereits weiß, dass Sie Trust-Begünstigter sind. Die Frage ist nicht ob, sondern wie Sie das Trust-Vermögen deklarieren. Eine professionelle Erstberatung vor dem ersten Modelo-720-Einreichungsdatum ist entscheidend.
Modelo 720 und Trust-Vermögen: Lassen Sie sich richtig beraten
Die korrekte Deklaration von Trust-Vermögen im Modelo 720 erfordert Spezialkenntnisse. Jacob Salama hat umfangreiche Erfahrung mit britischen, Kanalinsel- und Offshore-Trust-Strukturen für in Spanien ansässige Mandanten.
Erstberatung vereinbarenHäufig gestellte Fragen
Nein. Das Modelo 720 wird nur einmalig eingereicht, wenn die Schwellenwerte erstmalig überschritten werden. Eine erneute Einreichung ist nur erforderlich, wenn sich der Wert einer bereits deklarierten Kategorie um mehr als €20.000 erhöht, neue Vermögenswerte hinzukommen oder bestehende Vermögenswerte veräußert werden.
Eine freiwillige Nachmeldung (declaración extemporánea) ist möglich und führt in der Regel zu einem Bußgeld von €100 pro Datensatz (mindestens €1.500), aber nicht zur Qualifikation als hinterzogenes Vermögen. Das ist erheblich günstiger als eine Entdeckung durch die AEAT im Rahmen einer Prüfung. Wir empfehlen, die Nachmeldung so bald wie möglich vorzunehmen.
Wenn Sie Fixed-Interest-Begünstigter sind oder als wirtschaftlicher Eigentümer gelten, ja. Die britische Immobilie muss in Kategorie C des Modelo 720 angegeben werden. Gleichzeitig unterliegt sie der spanischen Vermögensteuer (auf den Verkehrswert) und ggf. der IRPF (auf Mieteinnahmen oder fiktive Erträge bei Eigennutzung).
Nur die in Spanien ansässigen Begünstigten unterliegen der Modelo-720-Pflicht. Jeder von ihnen muss seinen anteiligen Wert am Trust-Vermögen deklarieren. Sind beispielsweise von fünf Begünstigten zwei in Spanien ansässig, deklariert jeder 20% des Gesamtwertes — sofern dieser Anteil €50.000 pro Kategorie übersteigt.
Das spanische fideicomiso ist ein Rechtsinstitut des spanischen Zivilrechts und unterscheidet sich grundlegend vom angelsächsischen Trust. Für ausländische Trusts gilt das oben Beschriebene. Ein spanisches fideicomiso als Teil einer inländischen Nachlass-struktur unterliegt anderen Regeln und ist in der Regel nicht im Modelo 720 anzugeben.