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Steuerinfos für Münchner

Von München nach Spanien: Steuerliche Aspekte für Auswanderer

Tech-Fachkräfte, Startup-Gründer und Hochverdiener aus dem Großraum München — was Sie steuerlich wissen müssen, bevor Sie nach Spanien ziehen.

Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Jede steuerliche Situation ist individuell — wenden Sie sich für eine persönliche Beratung an Jacob Salama.

Warum Münchner nach Spanien ziehen

München ist Deutschlands Technologie-Hauptstadt: BMW, Siemens, MAN, aber auch Tausende von Startups und die europäischen Niederlassungen von Google, Apple und Microsoft haben hier ihren deutschen Sitz. Fachkräfte und Führungskräfte aus diesem Umfeld schätzen die hohe Lebensqualität — aber irgendwann überwiegen die hohen Lebenshaltungskosten, die bayerische Steuerbelastung und der Gedanke an Sonne, Meer und eine moderate 24-prozentige Einkommensteuerpauschale die Heimatverbundenheit.

Die beliebtesten Ziele für Münchner Auswanderer sind Barcelona, Madrid, Málaga und die Costa del Sol. Spanien bietet eine vergleichbare städtische Infrastruktur, direkte Flüge nach München und — für Personen mit mehr als 600.000 Euro Jahreseinkommen — immer noch erhebliche Steuervorteile gegenüber Bayern. Dazu kommen die günstigen Immobilienpreise außerhalb von Barcelona: Für den Preis einer Münchner Drei-Zimmer-Wohnung erhalten Auswanderer häufig eine großzügige Villa mit Pool an der Costa del Sol.

Die steuerliche Realität ist jedoch komplex. Aktienoptionspakete, RSUs von US-Muttergesellschaften, GmbH-Anteile und die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG müssen vor dem Umzug sorgfältig analysiert werden. Ein unkoordinierter Wegzug kann zu erheblichen Steuernachforderungen sowohl in Deutschland als auch in Spanien führen.

Die wichtigsten Steuerthemen für Münchner

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Steuerresidenz Spanien

Ab 183 Aufenthaltstagen pro Jahr oder bei Verlagerung des wirtschaftlichen Lebensmittelpunkts entsteht spanische Steuerpflicht. Klare Abmeldung in Deutschland ist Voraussetzung.

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Beckham Law / Impatriados-Regime

24 % Pauschalsteuer auf Arbeitseinkünfte bis 600.000 € für bis zu sechs Jahre. Ideal für Hochverdiener und Tech-Fachkräfte mit hohem Gehalt oder Aktienkomponenten.

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DBA Deutschland-Spanien

Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welcher Staat Einkünfte aus Arbeit, Dividenden, Zinsen und Immobilien besteuern darf. Entscheidend für GmbH-Gesellschafter.

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Auslandsvermögen & Modelo 720

Deutsche Depots, Bankkonten und GmbH-Anteile über 50.000 € müssen deklariert werden. Unter dem Beckham-Regime entfällt diese Pflicht während der Regimezugehörigkeit.

RSUs und Aktienoptionen — der häufigste Stolperstein

Viele Münchner Tech-Fachkräfte erhalten neben dem Grundgehalt Restricted Stock Units (RSUs) oder Aktienoptionen von ihren Arbeitgebern — oft US-amerikanischen oder börsennotierten deutschen Konzernen. Beim Vesting (dem Zeitpunkt, zu dem die Aktien endgültig übertragen werden) entsteht ein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Welcher Staat diesen Lohn besteuern darf, hängt von der so genannten "Vesting-Methode" und dem Ansässigkeitsstaat zum Zeitpunkt des Vestings ab.

Wenn Sie München verlassen und nach Spanien ziehen, bevor bestehende RSUs gevestet sind, kann eine Aufteilung der Steuerpflicht zwischen Deutschland und Spanien entstehen: Für die in Deutschland gearbeitete Zeit behält Deutschland das Besteuerungsrecht, für die in Spanien gearbeitete Zeit hat Spanien das Recht. Unter dem Impatriados-Regime (Beckham Law) werden die spanischen Anteile mit 24 % besteuert — deutlich günstiger als die reguläre spanische Einkommensteuer (bis zu 47–54 %).

Entscheidend ist das Timing des Umzugs relativ zu bevorstehenden Vesting-Terminen. Eine Verschiebung oder Vorziehung des Umzugsdatums um wenige Monate kann je nach Aktienwert und Paketgröße fünf- bis sechsstellige Steuerbeträge ausmachen.

Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

Wer München verlässt und einen Anteil von mindestens 1 % an einer GmbH oder Kapitalgesellschaft hält, muss die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG beachten. Der Umzug in einen EU/EWR-Staat wie Spanien ermöglicht grundsätzlich eine zinslose Stundung der Steuer — allerdings mit strengen Dokumentationspflichten und dem Risiko, dass die gestundete Steuer bei einem späteren Verkauf sofort fällig wird. Diese Regelung muss vor dem Umzug mit einem deutschen Steuerberater und einem spanischen Anwalt gemeinsam analysiert werden.

Häufig gestellte Fragen — Münchner & Spanien

RSUs unterliegen beim Vesting als Arbeitslohn der spanischen Einkommensteuer. Unter dem Impatriados-Regime (Beckham Law) werden diese Einkünfte bis 600.000 € pauschal mit 24 % besteuert. Für in Deutschland noch nicht gevestete RSUs ist zudem die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG zu prüfen. Eine genaue Planung des Umzugszeitpunkts relativ zu Vesting-Terminen kann erhebliche Steuervorteile bringen.
Ja. Seit dem spanischen Startup-Gesetz 2023 können auch Gründer das Regime beantragen, sofern sie ein qualifiziertes Startup oder eine innovative Wachstumsgesellschaft in Spanien leiten. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Tätigkeit auf Modelo 149 gestellt werden. Wichtig: In den fünf Jahren vor dem Umzug darf keine spanische Steuerresidenz bestanden haben.
Bei einem GmbH-Anteil ab 1 % greift die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Der Umzug nach Spanien als EU-Staat ermöglicht eine Stundung der fiktiven Steuer auf den Wertzuwachs. Allerdings gibt es seit 2022 strengere Regeln: Die Stundung erfordert jährliche Meldungen, und beim Verkauf der GmbH-Anteile wird die gestundete Steuer sofort fällig. Eine Strukturberatung vor dem Umzug ist in diesem Fall unbedingt erforderlich.
Das DBA Deutschland-Spanien teilt das Besteuerungsrecht nach Einkunftsart auf. Nach dem Umzug und der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes wird Spanien zum Ansässigkeitsstaat. Einkünfte aus deutschen Quellen (GmbH-Dividenden, Mieten, Zinsen) können weiterhin der deutschen Quellensteuer unterliegen — in Spanien sind diese aber in der Regel anrechenbar. Die genaue Aufteilung hängt von der jeweiligen Einkunftsart ab.
Idealerweise 6 bis 12 Monate vor dem geplanten Umzug. Themen wie Wegzugsbesteuerung, Abmeldung in Deutschland, Timing von Aktienoptionen und RSU-Vesting, GmbH-Strukturen und die Antragstellung für das Impatriados-Regime erfordern ausreichend Vorlaufzeit, um Steuernachteile zu vermeiden. Ein unkoordinierter Wegzug kann zu Doppelbesteuerung oder dem Verlust von Steuerregimen führen.
Die Modelo 720 ist die spanische Deklarationspflicht für Auslandsvermögen über 50.000 € pro Kategorie (Bankkonten, Wertpapiere, Immobilien). Wer das Impatriados-Regime nutzt, ist während der Laufzeit des Regimes von dieser Pflicht befreit — da man steuerrechtlich als Nichtresident gilt. Nach Ablauf des Regimes entsteht die Pflicht, sofern Sie regulär in Spanien steuerpflichtig sind und die Schwellenwerte überschreiten.

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Jacob Salama berät Münchner Auswanderer auf Deutsch — zur Steuerplanung vor dem Umzug, zum Impatriados-Regime und zur Koordination mit deutschem Steuerrecht.

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Rechtlicher Hinweis — Pflichtlektüre

Diese Seite dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Jede steuerliche Situation ist individuell — wenden Sie sich für eine persönliche Beratung an Jacob Salama. Steuergesetze ändern sich häufig; keine Haftung für Vollständigkeit oder Aktualität. Jacob Salama — Salama Legal SLP — ist eingetragener spanischer Rechtsanwalt (Colegiado nº 11.294, ICAMálaga).

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