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DAC8 und CARF: Automatischer Krypto-Informationsaustausch und Besteuerung in Spanien

📅 Mai 2026 ✍️ Jacob Salama 🕐 11 Min. Lesezeit

Das Ende der Krypto-Anonymität: DAC8 und CARF

Zwei parallele Initiativen schaffen ab 2026/2027 einen globalen automatischen Informationsaustausch über Kryptowährungen: die EU-Richtlinie DAC8 (Directive 2023/2226, Umsetzungsfrist 31. Dezember 2025) und der OECD Crypto-Asset Reporting Framework (CARF). Beide Regimes verpflichten Krypto-Dienstleister (Crypto-Asset Service Providers, CASPs) dazu, Kundendaten und Transaktionsinformationen an nationale Steuerbehörden zu melden, die diese Daten automatisch austauschen.

Für spanische Steuerresidenten mit Kryptowährungs-Beständen bei ausländischen Börsen bedeutet dies: Die AEAT erhält ab 2027 automatisch Meldungen über Ihre Krypto-Transaktionen — noch bevor Sie Ihre IRPF-Erklärung einreichen. Das bisherige Konzept der selektiven Offenlegung hat damit ein Ende.

Wichtige EU-Plattformen unter DAC8: In der EU registrierte CASPs wie Coinbase EU (Irland), Binance EU (Litauen), Kraken EU, Bitstamp (Luxemburg) und viele andere werden DAC8-Meldepflichtig sein. Ihre Daten über EU-ansässige Kunden werden an die zuständigen nationalen Steuerbehörden — in diesem Fall die AEAT — weitergeleitet.

Was melden CASPs unter DAC8?

CASPs sind verpflichtet, folgende Informationen für jeden EU-ansässigen Kunden zu melden:

Spaniens bestehender Meldungsrahmen

Spanien hat bereits vor DAC8 spezifische Meldepflichten für Kryptowährungen eingeführt:

Modelo 721: Ausländische Krypto-Bestände

Das Modelo 721 ist seit dem Steuerjahr 2022 verpflichtend für spanische Steuerresidenten, die zum 31. Dezember Kryptowährungen im Wert von mehr als 50.000 Euro bei ausländischen Börsen oder in nicht-spanischen Wallets halten. Meldepflichtig sind:

Frist: 31. März des Folgejahres. Bei einer Zunahme des Wertes um mehr als 20.000 € gegenüber der letzten Meldung muss eine Aktualisierung eingereicht werden.

Modelo 172: Spanische CASP-Meldungen

In Spanien lizenzierte CASPs sind verpflichtet, über Modelo 172 jährlich alle Kundensalden ohne Schwellenwert an die AEAT zu melden. Dies umfasst Saldo, Transaktionsvolumen und Kundenidentifikation.

Modelo 173: Spanische CASP-Transaktionsmeldungen

Modelo 173 erfasst einzelne Transaktionen bei spanischen CASPs — Käufe, Verkäufe und Tausche. Kein Mindestschwellenwert.

IRPF-Besteuerung von Krypto-Gewinnen in Spanien 2026

Kryptowährungen werden in Spanien steuerlich als Vermögenswerte (activos) behandelt. Gewinne aus Krypto-Transaktionen sind Kapitalgewinne (ganancias patrimoniales) und fließen in die spanische Ersparnisbemessungsgrundlage ein. Besteuerung nach IRPF-Stufentarif 2026:

Zu versteuerndes Einkommen (Ersparnisbasis)IRPF-Satz 2026
Bis 6.000 €19 %
6.001 € – 50.000 €21 %
50.001 € – 200.000 €23 %
200.001 € – 300.000 €27 %
Über 300.000 €28 %

Die Kostenbasis wird nach der FIFO-Methode (First In, First Out) berechnet: Die zuerst gekauften Einheiten gelten als zuerst verkauft. Transaktionsgebühren und Gas-Kosten können zur Kostenbasis addiert werden.

Krypto-zu-Krypto-Tausche: Jeder Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere (z. B. Bitcoin gegen Ethereum) ist in Spanien ein steuerpflichtiges Realisierungsereignis — auch wenn keine Fiat-Währung involviert ist. Der Gewinn wird als Differenz zwischen dem Marktwert zum Tauschzeitpunkt und der Kostenbasis der abgegebenen Kryptowährung berechnet.

DeFi: Teilweise außerhalb von DAC8

Dezentrale Finanzprotokolle (DeFi) ohne identifizierbaren zentralen Betreiber fallen derzeit nicht unter die DAC8-Meldepflicht — es gibt keinen CASP, der die Meldepflicht tragen würde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass DeFi-Einkünfte in Spanien steuerfrei sind:

Vergleich der spanischen Krypto-Meldepflichten

FormularMeldenderSchwellenwertInhalt
Modelo 720Steuerpflichtiger50.000 € (ausländische Vermögenswerte)Ausländische Bankkonten, Wertpapiere, Immobilien (Krypto seit 2022 über Modelo 721)
Modelo 721Steuerpflichtiger50.000 € (ausländische Krypto-Bestände)Krypto-Bestände bei ausländischen CASPs/Wallets
Modelo 172Spanische CASPsKein SchwellenwertJahressalden aller Kunden
Modelo 173Spanische CASPsKein SchwellenwertEinzelne Krypto-Transaktionen
DAC8 (ab 2027)EU-CASPsKein SchwellenwertTransaktionen, Salden, Kundenidentifikation — automatisch an AEAT

Strafen bei Nichtdeklaration

Die Konsequenzen bei Nichtdeklaration von Krypto-Einkünften in Spanien sind erheblich:

Freiwillige Offenlegung: 5-Schritte-Prozess

  1. Vollständige Transaktionshistorie erstellen: Alle Krypto-Käufe, -Verkäufe, -Tausche und -Transfers chronologisch mit Kursdaten dokumentieren
  2. Steuerliche Berechnung durchführen: Kapitalgewinne nach FIFO-Methode und spanischen IRPF-Sätzen berechnen
  3. Supplementäre IRPF-Erklärungen einreichen: Für jedes Steuerjahr innerhalb der 4-Jahres-Verjährungsfrist korrigierte Erklärungen einreichen
  4. Modelo 721 / Modelo 720 nachreichen: Auslandsvermögensmeldungen für versäumte Jahre nachreichen
  5. Zuschlag bezahlen: 15 % freiwilliger Zuschlag (recargo por declaración extemporánea) plus Verzugszinsen — erheblich günstiger als die Strafe nach einer AEAT-Untersuchung (50–150 %)

Krypto-Steuercompliance in Spanien: Jetzt handeln, bevor DAC8-Daten eintreffen

Ab 2027 erhält die AEAT automatisch Ihre Krypto-Transaktionsdaten von EU-Börsen. Nicht deklarierte Gewinne werden dann aufgedeckt. Eine freiwillige Offenlegung jetzt reduziert Strafen erheblich und vermeidet strafrechtliche Risiken.

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Häufig gestellte Fragen

Unter DAC8 melden EU-ansässige Krypto-Dienstleister (CASPs) folgende Transaktionen: Krypto-zu-Fiat-Verkäufe und -Käufe, Krypto-zu-Krypto-Tausche, Zahlungen in Kryptowährungen für Waren und Dienstleistungen, Transfers zwischen Wallets (soweit der Empfänger identifizierbar ist) und Jahressaldendaten. Ergänzend melden spanische CASPs bereits nach Modelos 172 und 173 an die AEAT ohne Schwellenwert. DeFi-Protokolle ohne zentralen Betreiber fallen derzeit nicht unter DAC8, sind aber für die spanische IRPF-Erklärung trotzdem steuerpflichtig.
Krypto-Gewinne werden in Spanien als Kapitalgewinne (Ganancias y Pérdidas Patrimoniales) behandelt und über die Ersparnis-Bemessungsgrundlage (base imponible del ahorro) besteuert. Steuersätze 2026: 19 % bis 6.000 €, 21 % von 6.001 bis 50.000 €, 23 % von 50.001 bis 200.000 €, 27 % von 200.001 bis 300.000 € und 28 % über 300.000 €. Jeder Tausch Krypto-zu-Krypto gilt als steuerpflichtiges Realisierungsereignis — nicht nur der Verkauf in Fiat. Kosten (Kaufpreis, Transaktionsgebühren, Gas-Kosten) werden nach FIFO-Methode berechnet. Verluste können mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden.
Modelo 721 ist eine jährliche Erklärung über Kryptowährungs-Bestände im Ausland, die seit dem Steuerjahr 2022 von spanischen Steuerresidenten einzureichen ist. Meldepflichtig ist jeder, der zum 31. Dezember des Steuerjahres Kryptowährungen im Wert von mehr als 50.000 Euro bei ausländischen Börsen (z. B. Coinbase, Binance) oder in nicht in Spanien verwahrten Wallets hält. Frist: 31. März des Folgejahres. Eine Aktualisierung ist erforderlich, wenn der Wert um mehr als 20.000 € gegenüber der letzten Meldung gestiegen ist. Kryptowährungen in spanischen Börsen werden durch Modelos 172/173 der Börsen gemeldet — Modelo 721 ist nicht erforderlich.
Ja. NFTs (Non-Fungible Tokens) unterliegen in Spanien der IRPF-Pflicht. Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von NFTs sind als Kapitalgewinne anzugeben. Obwohl NFTs zunächst aus dem DAC8-Melderahmen ausgenommen sind (außer wenn sie als Zahlungsmittel oder Investmentinstrument genutzt werden), hat die AEAT deutlich gemacht, dass sie die Steuerpflicht für NFT-Transaktionen voll durchsetzen wird. Wenn ein NFT als Vergütung für kreative oder andere Dienstleistungen erhalten wird, gilt der Marktwert zum Erhaltszeitpunkt als steuerpflichtiges Einkommen. Besondere Aufmerksamkeit gilt NFT-Royalties: Diese können als rendimiento del capital mobiliario eingestuft werden.
Ja. Spanien ermöglicht die freiwillige Selbstanzeige (regularización voluntaria) für nicht deklarierte Krypto-Gewinne. Bei freiwilliger Offenlegung vor einer AEAT-Untersuchung beträgt der Zuschlag 15 % der nachzuzahlenden Steuer plus Verzugszinsen (4 % p.a.) — deutlich günstiger als die reguläre Strafe (50–150 %). Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 4 Jahre ab dem Ende der Einreichungsfrist. Eine freiwillige Offenlegung jetzt — vor Eingang der DAC8-Daten bei der AEAT (voraussichtlich ab 2027) — ist erheblich vorteilhafter als eine spätere reaktive Regularisierung nach einer Untersuchung.
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