SALAMA LEGAL SLP Steuerrechtsanwalt Spanien
SALAMA LEGAL SLPInternationales Steuerrecht · Spanien
🇩🇪 Deutsche Beratung ✅ Art. 27 LGT · Freiwillige Regularisierung ⚖️ Strafrechtlicher Schutz 📋 Zugelassener spanischer Rechtsanwalt

Selbstanzeige & Steuerregularisierung in Spanien

Wenn Sie feststellen, dass Sie in Spanien Steuerpflichten nicht oder unvollständig erfüllt haben — sei es bei Mieteinnahmen, Auslandskonten, Kryptowährungen oder Erbschaften — gibt es einen gesetzlich geregelten Weg zur Regularisierung. Freiwillige Offenlegung vor Entdeckung durch die AEAT führt zu deutlich niedrigeren Kosten und schützt vollständig vor strafrechtlicher Verfolgung.

Inhalt dieser Seite

Das spanische Regularisierungssystem

Das spanische Steuerrecht (LGT — Ley General Tributaria) unterscheidet zwischen zwei grundlegend verschiedenen Szenarien der Nachzahlung nicht erklärter Steuern:

SzenarioRechtliche GrundlageFinanzielle FolgenStrafrechtliche Folgen
Freiwillige Regularisierung vor AEAT-AktivitätArt. 27 LGTZuschläge 5–20 % + VerzugszinsenVollständiger Ausschluss
AEAT entdeckt Verstöße selbstArt. 191 LGTBußgelder 50–150 % der SteuerschuldAb 120.000 € Strafverfolgung möglich

Der entscheidende Vorteil der freiwilligen Regularisierung liegt darin, dass Bußgelder vollständig entfallen und durch deutlich niedrigere Zuschläge ersetzt werden. Bei erheblichen unversteuerten Beträgen kann dies zu Ersparnissen von Hunderttausenden Euro führen.

🚫 Zeitfenster: Regularisierung muss VOR AEAT-Aktivität erfolgen

Die Vergünstigungen der freiwilligen Regularisierung entfallen, sobald die AEAT bereits tätig geworden ist — d. h. eine Prüfungsankündigung, Anforderung von Unterlagen, Informationsersuchen oder eine formelle Benachrichtigung ergangen ist. Das Zeitfenster ist real und begrenzt. Wir raten: Sobald Sie wissen, dass eine steuerliche Pflicht versäumt wurde, handeln Sie sofort.

Zuschläge bei freiwilliger Regularisierung (Art. 27 LGT)

Die Höhe des Zuschlags bei freiwilliger Regularisierung richtet sich nach dem Zeitraum zwischen der ursprünglichen Abgabefrist und dem Zeitpunkt der Nachreichung:

VerspätungZuschlagVerzugszinsen
Bis 3 Monate Verspätung5 %Keine
3 bis 6 Monate Verspätung10 %Keine
6 bis 12 Monate Verspätung15 %Keine
Mehr als 12 Monate Verspätung20 %Ja, ab dem 13. Monat

Im Vergleich dazu: Bei AEAT-entdeckten Verstößen gelten Bußgelder von 50 % (leichter Verstoß), 100 % (schwerer Verstoß) oder 150 % (sehr schwerer Verstoß, z. B. bei Verschleierung oder Verwendung fingierter Belege) der Steuerschuld. Der Vorteil der freiwilligen Regularisierung ist bei größeren Beträgen erheblich.

Wie die AEAT unversteuerte Einkünfte erkennt

Die AEAT verfügt über ein immer ausgereifteres Informationsnetzwerk zur Erkennung unversteuerte Einkünfte und Vermögen:

Typische Regularisierungssituationen

Wir beraten regelmäßig Mandanten in folgenden Situationen:

Strafrechtlicher Schutz durch Selbstanzeige

In Spanien kann Steuerhinterziehung ab einem Betrag von 120.000 € pro Steuerart und Steuerjahr strafrechtlich verfolgt werden (Art. 305 Código Penal — spanisches Strafgesetzbuch). Bei erschwerenden Umständen (Steuerparadiese, fingierte Belege, organisiertes Vorgehen) können erhöhte Strafen anfallen.

✓ Vollständiger strafrechtlicher Schutz durch freiwillige Regularisierung

Eine freiwillige Regularisierung, die vor Einleitung formeller Strafverfolgungsmaßnahmen erfolgt, schließt die strafrechtliche Haftung vollständig aus — unabhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuer. Dies gilt auch für Beträge weit über 120.000 €. Die Regularisierung muss vollständig, wahrheitsgemäß und vor formeller Strafverfolgungseinleitung erfolgen.

ℹ Keine aktive Steueramnestie mehr

Die spanische Steueramnestie von 2012 (10 % Pauschalabgabe auf unversteuerte Vermögen) ist abgeschlossen und nicht mehr aktiv. Es gibt derzeit keine vergleichbare Amnestie. Die einzige legale Option zur Regularisierung mit reduzierten Folgen ist die freiwillige Selbstanzeige nach Art. 27 LGT mit den oben beschriebenen gestaffelten Zuschlägen.

Der 6-stufige Regularisierungsprozess bei SALAMA LEGAL

Wir begleiten Sie durch jeden Schritt der freiwilligen Regularisierung:

SchrittInhalt
1. Vertrauliche ErstberatungVertrauliche Analyse Ihrer Situation; Bewertung des Risikos und der Handlungsoptionen
2. VerjährungsanalysePrüfung, welche Steuerjahre innerhalb der 4-jährigen Verjährungsfrist liegen; bei Verschleierung ggf. 10 Jahre
3. QuantifizierungBerechnung der nachzuerklärenden Steuern, Zuschläge und Verzugszinsen für jeden betroffenen Zeitraum
4. Erstellung korrigierter ErklärungenAufbereitung der korrekten Steuererklärungen für alle betroffenen Jahre und Steuerarten
5. Einreichung und ZahlungElektronische Einreichung der korrigierten Erklärungen; Koordination der Zahlung; Beantragung von Ratenzahlungen falls notwendig
6. Zukünftige ComplianceEinrichtung eines laufenden Compliance-Systems zur Vermeidung zukünftiger Verstöße; Jahresplanung

Verjährung: Wie weit zurück muss ich gehen?

Die allgemeine steuerliche Verjährungsfrist in Spanien beträgt vier Jahre, gerechnet ab dem Ende der gesetzlichen Abgabefrist der jeweiligen Erklärung. Dies bedeutet: Eine IRPF-Erklärung für das Jahr 2020 (fällig bis Juni 2021) verjährt grundsätzlich im Juni 2025.

Verlängerung auf zehn Jahre

Die Verjährungsfrist verlängert sich auf zehn Jahre bei:

Für die freiwillige Regularisierung empfehlen wir grundsätzlich, mindestens die letzten vier Steuerjahre zu überprüfen und zu regularisieren. In Zweifelsfällen oder bei potenziell größeren Beträgen analysieren wir auch frühere Perioden, um das Risiko einer nachträglichen Verlängerung der Verjährungsfrist auszuschließen.

Häufig gestellte Fragen

Ich habe meine spanischen Mieteinnahmen seit Jahren nicht erklärt. Was sind die Folgen?

Bei freiwilliger Regularisierung zahlen Sie die ausstehende IRNR-Steuer (19 % für EU-Bürger) plus gestaffelte Zuschläge von 5–20 % plus Verzugszinsen (aktuell ca. 4,0625 % jährlich) — für die letzten vier Jahre. Bei AEAT-Entdeckung wären es Bußgelder von 50–150 % auf den gesamten ausstehenden Steuerbetrag. SALAMA LEGAL analysiert Ihre Situation vertraulich und begleitet Sie durch den gesamten Regularisierungsprozess.

Mein Auslandskonto in Deutschland war nicht im Modelo 720 gemeldet. Ist das strafbar?

Die ursprünglich drakonischen Modelo-720-Strafen (150 % des nicht gemeldeten Vermögens) wurden vom Europäischen Gerichtshof für unverhältnismäßig erklärt. Das reformierte Regime sieht nun Bußgelder von 150–10.000 € pro Verstoß vor — abhängig von der Schwere. Hinzu kommt die steuerliche Regularisierung etwaiger nicht versteuerter Einkünfte aus diesem Konto. Wir empfehlen die unverzügliche freiwillige Nachmeldung, bevor die AEAT durch CRS-Daten tätig wird.

Ich habe 2021 Bitcoin-Gewinne nicht erklärt. Läuft die Verjährung noch?

Die IRPF-Erklärung für das Jahr 2021 war bis Juni 2022 einzureichen. Die Verjährungsfrist läuft damit bis Juni 2026. Sofern Sie die Regularisierung vor diesem Datum vornehmen und die AEAT noch nicht tätig geworden ist, gelten die reduzierten Zuschläge nach Art. 27 LGT. Angesichts der zunehmenden AEAT-Aktivität bei Kryptovermögen (Modelos 172/173) und des bevorstehenden DAC8-Informationsaustausches empfehlen wir dringend, nicht bis kurz vor der Verjährung zu warten.

Kann ich die Steuernachzahlung in Raten zahlen?

Ja. Die AEAT erlaubt Ratenzahlungsvereinbarungen (aplazamiento o fraccionamiento) für Steuerschulden, die nicht sofort beglichen werden können. Voraussetzung ist in der Regel die Stellung einer Sicherheit (Bankbürgschaft) bei höheren Beträgen. Auf den ratengezahlten Betrag fallen Verzugszinsen an. SALAMA LEGAL übernimmt die Verhandlung der Ratenzahlungsvereinbarung mit der AEAT.

Vertrauliche Beratung zur freiwilligen Steuerregularisierung

Jacob Salama, Colegiado nº 11.294 ICAMálaga, begleitet Sie diskret und professionell durch den gesamten Regularisierungsprozess. Je früher Sie handeln, desto geringer sind die Kosten. Vereinbaren Sie jetzt Ihr vertrauliches Erstgespräch.

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