SALAMA LEGAL SLP Steuerrechtsanwalt Spanien
SALAMA LEGAL SLPInternationales Steuerrecht · Spanien
🇩🇪 Deutsche Beratung 🔗 Bitcoin & Kryptowährungen 📋 Modelo 721 · DAC8 📄 Zugelassener spanischer Rechtsanwalt

Krypto-Steuer in Spanien

Spanien besteuert Kryptowährungen als Finanzanlagen (bienes de naturaleza financiera). Ob Bitcoin-Verkauf, DeFi-Erträge, Staking-Rewards oder Airdrops — die AEAT (spanische Steuerbehörde) verlangt vollständige Transparenz. Wir erläutern die aktuellen Regeln, Meldepflichten und Planungsmöglichkeiten für in Spanien ansässige Anleger.

Inhalt dieser Seite

Steuerliche Klassifikation von Kryptowährungen in Spanien

Die spanische Finanzbehörde AEAT behandelt Kryptowährungen als Vermögenswerte finanzieller Natur (bienes de naturaleza financiera). Sie sind weder gesetzliches Zahlungsmittel noch Fremdwährung. Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen werden steuerlich als Kapitalgewinne oder -verluste (ganancias y pérdidas patrimoniales) eingestuft und im Rahmen der IRPF (Einkommensteuer für Residenten) versteuert.

Erträge aus Staking, Lending, Mining und ähnlichen Aktivitäten werden hingegen als Kapitalerträge aus beweglichem Vermögen (rendimientos del capital mobiliario) behandelt und sind in der Bemessungsgrundlage des Spareinkommens (base imponible del ahorro) zu erfassen.

ℹ IRPF-Bemessungsgrundlage für Kryptovermögen

Kryptowährungsgewinne und -erträge fließen in die base imponible del ahorro (Bemessungsgrundlage des Spareinkommens) ein — nicht in die allgemeine Steuerbemessungsgrundlage. Dies bedeutet gesonderte, günstigere Steuersätze als auf Arbeitseinkommen, aber auch begrenzte Verlustverrechnungsmöglichkeiten.

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

Jede Veräußerung von Kryptowährungen gegen Euro, gegen andere Kryptowährungen oder gegen Waren und Dienstleistungen ist ein steuerpflichtiger Vorgang. Der steuerpflichtige Gewinn errechnet sich aus dem Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis und den Anschaffungskosten nach der FIFO-Methode.

FIFO-Methode (First In, First Out)

Spanien schreibt für Kryptowährungen die FIFO-Methode (primero en entrar, primero en salir) vor. Bei der Berechnung des Gewinns werden stets die zuerst erworbenen Einheiten als zuerst veräußert betrachtet. Alternative Kostenbewertungsmethoden (LIFO, Durchschnittskostenverfahren) sind nicht zulässig.

Steuersätze auf Kryptowährungsgewinne (2024)

Zu versteuernder GewinnSteuersatz
Bis 6.000 €19 %
6.001 € – 50.000 €21 %
50.001 € – 200.000 €23 %
200.001 € – 300.000 €27 %
Über 300.000 €28 %

Diese Sätze gelten für in Spanien steuerlich ansässige Personen. Für Nichtresidenten gilt ein einheitlicher IRNR-Satz von 19 % auf Kapitalgewinne aus spanischen Quellen.

⚠ Krypto-zu-Krypto-Tausch ist steuerpflichtig

Anders als in manchen anderen Ländern behandelt Spanien den Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere (z. B. Bitcoin gegen Ethereum) als steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang. Der steuerpflichtige Gewinn wird auf Basis des Marktwertes der erhaltenen Kryptowährung zum Tauschzeitpunkt berechnet.

📋 Beispiel: Bitcoin-Verkauf mit FIFO-Methode

Ein in Madrid ansässiger Anleger hat folgende Käufe und Verkäufe getätigt:

Jan. 2021: Kauf 1 BTC zu 30.000 €Anschaffungskosten: 30.000 €
Jun. 2022: Kauf 1 BTC zu 20.000 €Anschaffungskosten: 20.000 €
Mär. 2024: Verkauf 1 BTC zu 60.000 €Erlös: 60.000 €
FIFO-Anschaffungskosten (Jan. 2021 zuerst)30.000 €
Zu versteuernder Gewinn30.000 €
Steuer: 19 % auf 6.000 € + 21 % auf 24.000 €6.180 €

Hinweis: Dies ist ein vereinfachtes Beispiel. Transaktionsgebühren sind ebenfalls zu berücksichtigen.

DeFi, Staking, Mining und Lending

Erträge aus dezentralen Finanzanwendungen und passiven Kryptoaktivitäten werden in Spanien als Kapitaleinkünfte (rendimientos del capital mobiliario) behandelt. Der steuerpflichtige Betrag entspricht dem Marktwert der erhaltenen Token zum Zeitpunkt des Erhalts in Euro.

AktivitätSteuerliche BehandlungSteuerzeitpunkt
Staking-RewardsKapitaleinkünfte (rendimientos del capital mobiliario)Beim Erhalt der Rewards
DeFi Yield FarmingKapitaleinkünfteBeim Erhalt der Erträge
Mining (gewerblich)Einkünfte aus wirtschaftlicher TätigkeitBeim Erhalt der Coins
Lending / ZinsenKapitaleinkünfteBeim Erhalt der Zinsen
Liquidity-Pool-GebührenKapitaleinkünfteBeim Erhalt

Beim späteren Verkauf der durch Staking oder Mining erhaltenen Token entstehen zusätzlich Kapitalgewinne oder -verluste. Die Anschaffungskosten für diese Token entsprechen dem Marktwert zum Zeitpunkt des Erhalts — also dem bereits als Einkommen versteuerten Betrag.

Airdrops, Hard Forks und NFTs

Airdrops

Erhaltene Token aus Airdrops sind zum Marktwert im Zeitpunkt des Erhalts als Einkommen zu versteuern, sofern sie eine wirtschaftliche Gegenleistung darstellen. Bei völlig unerwarteten Airdrops ohne Gegenleistung ist die steuerliche Behandlung in Spanien noch nicht abschließend geklärt und daher besonders beratungsintensiv.

Hard Forks

Bei einem Hard Fork (z. B. Bitcoin Cash aus Bitcoin) geht die spanische Finanzbehörde von einem Anschaffungswert von null für die neuen Token aus. Beim späteren Verkauf entspricht der gesamte Erlös dem steuerpflichtigen Gewinn. Die Anschaffungskosten der ursprünglichen Token bleiben unverändert.

NFTs (Non-Fungible Tokens)

NFTs werden grundsätzlich wie andere Kryptowährungen behandelt. Gewinne aus dem Verkauf von NFTs sind als Kapitalgewinne zu versteuern. Bei NFT-Schöpfern, die NFTs verkaufen, können die Erlöse als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit eingestuft werden.

Modelo 721: Meldepflicht für ausländische Kryptovermögen

Das Modelo 721 ist die Meldepflicht für in Spanien steuerlich ansässige Personen, die Kryptowährungen auf ausländischen Börsen oder Wallets halten. Es wurde 2023 eingeführt und ergänzt das Modelo 720 (für sonstiges Auslandsvermögen).

KriteriumDetails
Meldepflichtiger SchwellenwertKryptovermögen bei ausländischen Anbietern > 50.000 € am 31. Dez.
Abgabefrist1. Januar – 31. März des Folgejahres
Erstmalige MeldungAlle betroffenen Kryptovermögen
FolgemeldungenNur bei Änderung um mehr als 20.000 € oder neuen Kategorien
Self-Custody WalletsDerzeit nicht erfasst — politische Diskussion läuft
🚫 Sanktionen bei Nichtmeldung

Für das Modelo 721 gelten Bußgelder von 300 € pro nicht gemeldeter Kryptowährungsart oder Anbieter, maximal 20.000 € pro Steuerjahr. Hinzu kommen eventuelle Zuschläge auf nicht erklärte Steuern. Wir empfehlen stets die fristgerechte Abgabe oder die unverzügliche freiwillige Regularisierung bei versäumten Meldungen.

DAC8: Europäische Meldepflichten ab 2026

Ab 2026 wird die EU-Richtlinie DAC8 den automatischen Informationsaustausch über Kryptovermögen zwischen EU-Mitgliedsstaaten einführen. Krypto-Dienstleister werden verpflichtet, Transaktionsdaten an die nationalen Steuerbehörden zu melden. Die AEAT wird künftig umfassende Informationen über Kryptotransaktionen ihrer Steuerpflichtigen erhalten — auch ohne aktive Meldung durch den Steuerpflichtigen.

Verlustverrechnung und Wash-Sale-äquivalente Regeln

Kryptowährungsverluste können in Spanien unter bestimmten Bedingungen mit Gewinnen verrechnet werden:

AEAT-Durchsetzung: Was Sie wissen müssen

Die AEAT hat seit 2022 die Überwachung von Kryptowährungstransaktionen erheblich intensiviert. Mehrere Mechanismen ermöglichen der Behörde die Ermittlung nicht versteuerter Kryptogewinne:

⚠ Freiwillige Regularisierung vor AEAT-Entdeckung

Wer unversteuerte Kryptovermögen oder -gewinne hat, sollte dringend eine freiwillige Regularisierung in Betracht ziehen. Im Rahmen der freiwilligen Selbstanzeige (nach Art. 27 LGT — Ley General Tributaria) fallen lediglich gestaffelte Zuschläge von 5–20 % an — statt Bußgelder von 50–150 % plus mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei Beträgen über 120.000 €.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Tausch von Bitcoin gegen Ethereum in Spanien steuerpflichtig?

Ja. Spanien behandelt jeden Kryptowährungstausch — auch Krypto-zu-Krypto — als steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang. Der zu versteuernde Gewinn oder Verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Marktwert der erhaltenen Kryptowährung in Euro und den Anschaffungskosten der hingegebenen Kryptowährung nach der FIFO-Methode.

Ich bin nach Spanien gezogen und besitze seit Jahren Kryptowährungen. Wie werden meine Altbestände behandelt?

Die Anschaffungskosten Ihrer Altbestände sind der tatsächliche Kaufpreis — unabhängig davon, wann Sie nach Spanien zugezogen sind. Es gibt keinen steuerlichen Aufstockungsmechanismus (Step-Up in Basis) beim Zuzug. Zukünftige Wertzuwächse ab Ihrer steuerlichen Ansässigkeit in Spanien werden vollständig der IRPF unterliegen. Wir empfehlen, bei Zuzug eine genaue Dokumentation aller Bestände und deren Anschaffungskosten zu erstellen.

Was ist beim Modelo 721 zu melden und was nicht?

Zu melden sind Kryptowährungen, die bei ausländischen Verwahrern (Börsen, Custodians) gehalten werden und deren Gesamtwert am 31. Dezember 50.000 € übersteigt. Nicht erfasst sind derzeit Kryptowährungen in Self-Custody-Wallets (Hardware Wallets, Software Wallets ohne Drittverwahrung). Kryptowährungen bei spanischen Anbietern sind ebenfalls nicht über Modelo 721 zu melden — diese werden direkt von den Anbietern über Modelo 172/173 gemeldet.

Kann ich DeFi-Verluste mit meinen Bitcoin-Gewinnen verrechnen?

Grundsätzlich ja, solange es sich jeweils um Kapitalgewinne und -verluste handelt. Verluste aus dem Verkauf von DeFi-Token können mit Kapitalgewinnen aus Bitcoin-Verkäufen verrechnet werden. Kapitalerträge (z. B. Staking-Rewards) können nicht direkt mit Kapitalverlusten verrechnet werden — sie fließen in eine andere Untergruppe der Sparbemessungsgrundlage ein, wobei ein begrenzter gegenseitiger Ausgleich (bis 25 %) möglich ist.

Krypto-Steuerberatung in Spanien auf Deutsch

Jacob Salama, Colegiado nº 11.294 ICAMálaga, berät Kryptoinvestoren umfassend: IRPF-Erklärungen für Bitcoin & Co., Modelo 721, DeFi-Steuerfragen und freiwillige Regularisierung. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch.

📍 Marbella, Málaga, Spanien
📞 Kontakt aufnehmen