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Beckham-Gesetz: Hochqualifizierte Fachkräfte und F&E-Tätigkeit 2026

Seit der Reform durch das spanische Startup-Gesetz (Ley 28/2022) steht das Beckham-Regime auch hochqualifizierten Fachkräften offen, die bei qualifizierten Startups oder Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen tätig sind — ohne dass ein klassisches Arbeitsverhältnis mit einem spanischen Arbeitgeber erforderlich ist.

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Art. 93.1d LIRPF: Die Route für hochqualifizierte Fachkräfte

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Ökosystems aufstrebender Unternehmen (Ley 28/2022) — des sogenannten Startup-Gesetzes — wurde Art. 93 LIRPF erheblich erweitert. Neben der klassischen Arbeitnehmer-Route (Art. 93.1a) und der Route für Fernarbeiter (Art. 93.1b/c) wurde mit Art. 93.1d eine eigene Route für hochqualifizierte Fachkräfte geschaffen, die Dienstleistungen für qualifizierende Startups oder Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen erbringen.

Diese Route ist besonders relevant für:

✓ Kein klassisches Arbeitsverhältnis erforderlich

Anders als bei der Arbeitnehmer-Route (Art. 93.1a) ist für Art. 93.1d keine klassische relación laboral mit einem spanischen Arbeitgeber zwingend erforderlich. Hochqualifizierte Fachkräfte können das Regime auch als Selbständige oder auf der Grundlage eines Beratungsvertrags nutzen — sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was bedeutet „hochqualifiziert" im Sinne des Gesetzes?

Art. 93.1d LIRPF setzt voraus, dass der Antragsteller als personal altamente cualificado (hochqualifizierte Fachkraft) gilt. Die Voraussetzungen werden durch das Reglamento (RIRPF) und ergänzende Verwaltungsanweisungen (Consultas Vinculantes der DGT) konkretisiert.

Akademische Qualifikation

In der Praxis verlangt die AEAT mindestens einen der folgenden Nachweise:

Praxisbezogene Expertise

Neben dem formalen Abschluss muss die Fachkraft nachweisen, dass sie tatsächlich in einer hochqualifizierten Funktion tätig ist. Die AEAT prüft dies anhand von:

⚠️ Kein allgemeines Kriterium: Hochqualifiziert ist nicht selbstdefiniert

Der Begriff "hochqualifiziert" ist im spanischen Steuerrecht nicht abschließend definiert. Die AEAT beurteilt jeden Fall einzeln. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung eine Binding Ruling (Consulta Vinculante) bei der Dirección General de Tributos (DGT) einzuholen, wenn Zweifel an der Qualifizierung bestehen. Wir unterstützen Sie bei diesem Prozess.

Welche Einrichtungen qualifizieren für Art. 93.1d?

Nicht jede Tätigkeit bei einem Tech-Unternehmen berechtigt zur Nutzung der Hochqualifizierten-Route. Das Gesetz definiert abschließend die Kategorien qualifizierender Einrichtungen:

1. Qualifizierte Startups (Ley de Startups 28/2022)

Startups, die den Status eines empresa emergente gemäß der Ley 28/2022 erhalten haben, qualifizieren automatisch. Voraussetzungen für diesen Status sind:

Die formale Anerkennung als empresa emergente erfolgt durch die Empresa Nacional de Innovación (ENISA) oder, für Agri-Tech- und ähnliche Sektoren, durch die zuständige spanische Ministeriumsbehörde. Der Status ist bindend für steuerliche Zwecke.

2. Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen

Anerkannte Forschungseinrichtungen und Zentren, die F&E-Aktivitäten (investigación científica, desarrollo e innovación tecnológica — I+D+i) durchführen, qualifizieren ebenfalls. Dies umfasst:

3. ENISA-Portfoliounternehmen

Unternehmen, die von der ENISA als Startup anerkannt wurden oder in deren Portfolio verzeichnet sind, genießen eine vereinfachte Qualifizierung. Die ENISA-Anerkennung gilt als ausreichender Nachweis, dass es sich um eine qualifizierende Einrichtung handelt.

Einrichtungstyp Qualifiziert? Nachweis
ENISA-anerkanntes Startup (empresa emergente) Ja ENISA-Zertifikat
Staatliches Forschungszentrum Ja Eintrag im Forschungsregister
Universität mit F&E-Abteilung Ja (für F&E-Tätigkeiten) Bescheinigung der Universität
Scaleup (über 7 Jahre alt, > 10 Mio. €) Möglicherweise nicht mehr Einzelfallprüfung
Normales Tech-Unternehmen ohne F&E-Zertifizierung Nein Arbeitnehmer-Route prüfen
Reine Vertriebsgesellschaft eines Startups Nein

Die 80-Prozent-Regel: Mindestanteil qualifizierender Einkünfte

Eine zentrale Anforderung der Hochqualifizierten-Route ist die sogenannte 80-Prozent-Regel: Mindestens 80 % der gesamten Einkünfte des Antragstellers müssen aus der qualifizierenden Tätigkeit für das Startup oder die F&E-Einrichtung stammen.

Wie wird die 80-%-Grenze berechnet?

Die Berechnung erfolgt auf Basis der gesamten Einkünfte im jeweiligen Steuerjahr. Zähler sind die Einkünfte aus der qualifizierenden Startup-/F&E-Tätigkeit; Nenner sind die gesamten Arbeitseinkünfte und Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne) gehen grundsätzlich nicht in diese Berechnung ein.

📈 Beispiel: 80-%-Regel in der Praxis

Ein Berliner KI-Forscher (Dr. phil. in Informatik) zieht nach Barcelona und arbeitet für ein ENISA-anerkanntes KI-Startup. Er hat außerdem noch einen laufenden Beratungsvertrag mit einem deutschen Unternehmen.

Gehalt vom spanischen Startup100.000 €
Beratungshonorar deutsches Unternehmen15.000 €
Gesamte Arbeitseinkünfte115.000 €
Anteil Startup-Einkünfte86,96 % ✓
80-%-Grenze erfüllt?Ja (86,96 % > 80 %)

Würde das Beratungshonorar auf 30.000 € steigen (77,5 % Startup-Anteil), wäre die 80-%-Grenze unterschritten und der Anspruch auf Art. 93.1d würde entfallen. Dies ist jährlich neu zu prüfen.

⚠️ Jährliche Prüfpflicht

Die 80-%-Grenze muss in jedem Steuerjahr des Beckham-Regimes eingehalten werden. Fällt der Anteil im Laufe eines Jahres unter 80 %, verliert der Steuerpflichtige das Regime für dieses Jahr und ist verpflichtet, die Differenz zum regulären IRPF-Tarif nachzuzahlen. Eine laufende Überwachung der Einkommensstruktur ist daher unabdingbar.

Kombination mit anderen Beckham-Routen

In der Praxis treten häufig Konstellationen auf, bei denen eine Person sowohl als Arbeitnehmer als auch als hochqualifizierte Fachkraft tätig ist — z.B. ein CTO, der gleichzeitig Arbeitnehmer des Startups ist und daneben Beratungsaufträge annimmt.

Arbeitnehmer + Hochqualifizierter beim selben Unternehmen

Ist jemand zugleich Arbeitnehmer und hochqualifizierte Fachkraft beim selben Startup, wird in der Praxis die Route gewählt, die besser auf die konkrete Situation passt. Häufig wird Art. 93.1a (Arbeitnehmer) bevorzugt, da er weniger strenge Anforderungen an die Qualifikation stellt. Art. 93.1d bietet jedoch mehr Flexibilität bei der Vertragsgestaltung.

Hochqualifizierter + Fernarbeit für ausländischen Auftraggeber

Wenn eine hochqualifizierte Fachkraft sowohl für ein spanisches Startup tätig ist als auch Fernarbeit für einen ausländischen Auftraggeber leistet, müssen beide Tätigkeiten separat eingeordnet werden. Die 80-%-Regel stellt sicher, dass der überwiegende Teil der Einkünfte aus der qualifizierenden Tätigkeit stammt. Liegt der ausländische Anteil über 20 %, kann dies zur Versagung des Art.-93.1d-Status führen.

ℹ️ Nur eine Route pro Person und Jahr

Eine Person kann in einem Steuerjahr nur eine Route des Beckham-Regimes nutzen. Es ist nicht möglich, im selben Jahr gleichzeitig Art. 93.1a und Art. 93.1d in Anspruch zu nehmen. Bei Wechsel der Tätigkeit (z.B. von Arbeitnehmer zu Selbständigem) während des laufenden Jahres, ist die dominante Tätigkeit maßgeblich.

Antrag via Modelo 149: Schritt für Schritt

Der Antrag auf Inanspruchnahme des Beckham-Regimes unter Art. 93.1d erfolgt ebenfalls über das Modelo 149 (Comunicación de la opción por el régimen especial de tributación por el IRPF aplicable a las personas físicas que adquieran su residencia fiscal en España). Das Verfahren ist identisch mit dem der Arbeitnehmer-Route, mit einigen spezifischen Unterschieden bei den beizufügenden Unterlagen:

Erforderliche Unterlagen für Art. 93.1d

Frist

Das Modelo 149 muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der ersten Sozialversicherungsanmeldung in Spanien oder der Aufnahme der Tätigkeit eingereicht werden. Diese Frist gilt absolut. Eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich.

✓ ENISA-Anerkennungsverfahren vorab klären

Wenn die qualifizierende Einrichtung noch keinen offiziellen ENISA-Status hat, empfehlen wir, das Anerkennungsverfahren parallel zur Einreise nach Spanien einzuleiten. Die ENISA-Anerkennung dauert in der Regel 3–6 Monate; ohne sie kann Art. 93.1d nicht in Anspruch genommen werden. Wir koordinieren beide Verfahren für Sie.

Vergleich aller Beckham-Routen 2026

Route Rechtsgrundlage Zielgruppe Arbeitgeber erforderlich Besonderheit
Arbeitnehmer Art. 93.1a Entsandte / Lokaleinstellung Ja (spanisch) Klassische Route
Fernarbeiter (Digital Nomad) Art. 93.1b/c Remote-Arbeitnehmer für ausländischen AG Nein (ausländisch) Gilt auch für Selbständige
Hochqualifizierte Art. 93.1d Fachkräfte für Startups / F&E Nein, aber qual. Einrichtung 80-%-Regel; Startup/F&E-Nachweis
Unternehmer / Investoren Art. 93.1e Inhaber von Startup-Anteilen Nein Beteiligungsschwellen beachten

Alle Routen gelten für maximal 6 Steuerjahre (das Einreisejahr plus die fünf Folgejahre) und setzen voraus, dass der Antragsteller in den letzten 5 Jahren vor der Einreise kein spanischer Steuerresident war.

Häufig gestellte Fragen: Beckham für Hochqualifizierte

Ich bin promovierter Biologe und möchte bei einem spanischen Biotech-Startup arbeiten. Qualifiziere ich mich?
Sehr wahrscheinlich ja — sofern das Startup den ENISA-Status hat oder als F&E-Einrichtung anerkannt ist. Ein Doktortitel in einem für das Startup relevanten Fachgebiet ist ein starkes Indiz für "hochqualifiziert". Wichtig ist, dass Ihre konkrete Tätigkeit inhaltlich zum F&E-Profil des Unternehmens passt. Eine reine Verwaltungs- oder Vertriebsfunktion würde auch bei einem Doktortitel nicht qualifizieren.
Was passiert, wenn das Startup während meiner Beckham-Laufzeit seinen ENISA-Status verliert?
Verliert das Startup nachträglich den ENISA-Status oder die Qualifizierung als empresa emergente, hat dies grundsätzlich keine rückwirkende Wirkung auf vergangene Steuerjahre, in denen Sie das Regime legitim genutzt haben. Für laufende und zukünftige Jahre kann der Verlust des Status jedoch dazu führen, dass Art. 93.1d nicht mehr angewendet werden kann. Sie müssten in diesem Fall auf eine andere Route (z.B. Art. 93.1a als Arbeitnehmer, sofern ein formelles Arbeitsverhältnis besteht) wechseln oder in das reguläre IRPF-Regime übergehen.
Kann ich als Freiberufler (autónomo) die Hochqualifizierten-Route nutzen?
Ja. Anders als die klassische Arbeitnehmer-Route setzt Art. 93.1d keine relación laboral voraus. Sie können die Leistungen auf Basis eines Dienstleistungsvertrags als Selbständiger (autónomo) erbringen, solange die Einkünfte überwiegend (mind. 80 %) aus der qualifizierenden Startup- oder F&E-Tätigkeit stammen. Als Selbständiger tragen Sie jedoch die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (cuota de autónomos) selbst.
Gibt es eine Mindestgehaltsschwelle für die Hochqualifizierten-Route?
Das Gesetz sieht keine formelle Mindestgehaltsschwelle für Art. 93.1d vor — anders als bei einigen anderen Ländern (z.B. den Niederlanden mit der 30%-Ruling-Mindestschwelle). In der Praxis prüft die AEAT jedoch, ob das Vergütungsniveau dem einer echten Fachkrafttätigkeit entspricht. Ein sehr niedriges Gehalt kann als Indiz gewertet werden, dass keine echte hochqualifizierte Tätigkeit vorliegt.
Wie lange dauert es, bis der Antrag (Modelo 149) genehmigt wird?
Das Modelo 149 ist kein Genehmigungsantrag im eigentlichen Sinne, sondern eine Mitteilung (comunicación). Die AEAT bestätigt den Eingang in der Regel innerhalb weniger Wochen. Die eigentliche steuerliche Behandlung (24%-Quellensteuerabzug durch den Arbeitgeber) kann in vielen Fällen bereits ab Einreichung des Antrags angewandt werden. Eine förmliche Ablehnung durch die AEAT ist möglich, wenn die Voraussetzungen offensichtlich nicht erfüllt sind — sie tritt jedoch in der Praxis selten bei vollständigen und korrekten Anträgen auf.
Was geschieht mit meinen deutschen Dividenden und Zinseinkünften unter dem Beckham-Regime?
Dividenden und Zinseinkünfte aus Deutschland werden unter dem Beckham-Regime nach dem Ahorro-Tarif (Spareinkommensteuersatz: 19 % bis 6.000 €, 21 % von 6.000–50.000 €, 23 % von 50.000–200.000 €, 27 % bis 300.000 €, 28 % darüber) besteuert — nicht zum pauschalen 24%. Sie sind jedoch in der spanischen IRNR-Erklärung anzugeben, es sei denn, das DBA Deutschland-Spanien weist das Besteuerungsrecht ausschließlich Deutschland zu. Eine Doppelbesteuerung wird durch das DBA vermieden.

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Nicht jedes Startup qualifiziert, nicht jede Qualifikation reicht. Wir prüfen Ihren Fall und begleiten den gesamten Antragsprozess — inklusive ENISA-Koordination.

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Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Steuergesetze ändern sich regelmäßig; für Ihre individuelle Situation ist eine persönliche Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt erforderlich. Jacob Salama ist ein in Spanien zugelassener Rechtsanwalt (ICAMALAGA Nr. 11.294); keine Ergebnisse werden garantiert.

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